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B2B-Newsletter > 2022 - Archiv > NL 9/22
Dr. Haslinger: Kryptowährungen: K.O. der FTX-Börse:
Aktuelle rechtliche Beurteilung von Schäden und Problemen betroffenen Anleger

Der Bankrott der US-Kryptowährungsbörse FTX versetzte den Kryptomarkt in heftige Turbulenzen. Digitale Währungen wie Bitcoin & Co verloren zuletzt deutlich an Wert.

Solange die Kurse von Krypto“währungen“ ständig bergauf gingen, ließen sich viele Anleger auf diese Spekulation ein. Und kaum Jemand von diesen Anlegern ließ sich von warnenden Experten abschrecken. Diese wiesen darauf hin, dass Krypto“währungen“ keine Währungen sind, spekulative Anlageprodukte, die kaum reguliert sind. Keine Eigenkapitalquote wie bei Banken nötig, keine Einlagensicherung vorhanden. Auch gab es immer wieder Firmen, bei denen Kundengelder „verloren“ gegangen waren. Und immer wieder passiert es offensichtlich, dass die Anleger ihr Geld nicht zurückbekommen (illiquide Firma, Adresse Empfänger „falsch“, Festplatte des PCs kaputt, dadurch ging „Wallet-Datei“ verloren). Und und und.
 
 
„Bei einem Investment in Krypto-Assets ist besondere Vorsicht geboten“, so der FMA-Vorstand Helmut Ettl und Eduard Müller. Es handle sich dabei um besonders spekulative Anlageprodukte in einem noch kaum regulierten Bereich. Zudem würden sie häufig für Betrugsmaschen benützt.“ Zitat von der Webseite der Finanzmarktaufsicht FMA.

 
Nun also die Zahlungsunfähigkeit von FTX und die Flucht unter den Gläubigerschutz.
 
Was bedeutet das alles nun für die Anleger? Dazu haben wir Dr. Walter Haslinger gefragt.

Hier folgen nun der Beitrag von RA Dr. Wolfgang Haslinger:


Dr. Haslinger: Kryptowährungen: K.O. der FTX-Börse:
Aktuelle rechtliche Beurteilung von Schäden und Problemen betroffenen Anleger

Kryptowährungen: Aktuelle rechtliche Beurteilung von Schäden und Problemen betroffenen Anleger

Nicht nur die aktuelle Notlage der US-Kryptowährungsbörse FTX versetzte den Kryptomarkt in Turbulenzen. Digitale Währungen wie Bitcoin & Co verloren zuletzt deutlich an Wert.

Welche Problemstellungen ergeben sich für betroffene Anleger daraus? Was sollten Anleger wissen und wie können Sie sich im Vorfeld schützen? Was sind die aktuellen Fälle und was können Geschädigte tun? Müssen für Gewinne aus Kryptoveranlagungen Steuern bezahlt werden bzw. welche steuerrechtlichen Fragestellungen ergeben sich in diesem Zusammenhang?

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger ist als Experte mit den aktuellen Problemstellungen von Kryptowährungen und Währungsbörsen bestens vertraut. Im Interview mit dem Finanzverlag werden die brennendsten Fragen untenstehend beantwortet:

Wagner, B2B: Zuletzt meldete die größte Handelsplattform für Krypto-Währungen der USA, die Kryptobörse FTX Insolvenz an. Der Schaden ist enorm und die genaue Höhe noch unbekannt. Warum müssen betroffene Investoren einen Totalausfall fürchten?

RA Dr. Wolfgang Haslinger: Das Problem liegt darin, dass im Gegensatz zu Wertpapierveranlagungen bei seriösen Banken, die Krypto-Vermögenswerte nicht bzw. nur sehr schlecht geschützt sind. De facto wird im Insolvenzfall das Krypto-Vermögen der Kunden, welches Kunden vermeintlich sicher an sogenannte Krypto-Börse hinterlegt haben, von der Pleite des Zahlungsdienstleisters als dessen Firmenvermögen betroffen, d.h. es wird zur Befriedigung sämtlicher Gläubiger herangezogen. Anleger gehen in diesem Fall leer aus oder erhalten nur eine sehr geringe Quote!

Wagner, B2B: Sie sind auch Vorsitzender des Beirates der Rechtsanwälte des Vereines COBIN Claims, eine Plattform für kollektiven Rechtsschutz; seitens des Vereines gab es zuletzt einen Aufruf, etwaige Schadensfälle zu melden. Was ist Hintergrund dieses Vorgehens?

RA Dr. Wolfgang Haslinger: Die aktuellen Medienberichte über Verschiebung von Geld von Anlegern und die fragliche Qualität ausgegebener Token als ggf vermeintliche Wertträger lassen vermuten, dass - auch betreffend anderer Krypto-Währungen - früher oder später eine internationale Zusammenarbeit unbedingt notwendig sein wird, um beispielsweise Forderungsanmeldungen auch im Ausland, z.B. in Insolvenzverfahren in den USA für Betroffene zu organisieren. Die internationale Vernetzung der Schädiger erfordert grenzüberschreitende Hilfe: COBIN Claims arbeitet derzeit intensiv daran, als unabhängige Verbraucherschutzorganisation auch in der EU den Zugang zu internationalen Strafverfahren und Sammelklagen zu erhalten.

Wagner, B2B: Neben den Geschehnissen rund um FTX bestehen weitere Unregelmäßigkeiten in der Krypto-Welt. Es häufen sich z.B. Beschwerden hinsichtlich Schäden aus Krypto-Trading aber auch bezüglich betrügerischer Broker oder Fake-Handelsplattformen, Stichwort: Schneeballsysteme, an.

RA Dr. Wolfgang Haslinger: Tatsächlich bin ich in meiner Tätigkeit als Anlegeranwalt zunehmend mit neuen Fällen, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit sogenannten Kryptos bzw. Kryptowährungen stehen, vertraut. Die Herausforderung besteht dabei darin, kostengünstige, d.h. effiziente Rechtsvertretung anzubieten!

Wagner, B2B: Können Sie uns mehr über aktuelle Fälle diesbezüglich berichten? Welche zivilrechtlichen Themen ergeben sich neben strafrechtlich relevanten Sachverhalten?

RA Dr. Wolfgang Haslinger: Tatsächlich konnte ich im Fall „da Vinci“-Bitcoin-Betrug gemeinsam mit COBIN Claims maßgeblich dazu beitragen, dass aus Wien operierende (mutmaßliche) Bitcoin-Betrüger verurteilt und zu Schadenersatz (derzeit noch nicht rechtskräftig) verurteilt werden konnten. Ebenso bin ich im Betrugsfall „OneCoin“ und „Bitcoin Netclub“ aktiv.

Aber auch aus zivilrechtlicher Sicht sind Anleger von Schäden betroffen: Neben der Problematik, dass der Handel mit Kryptowährungen weltweit kaum reguliert ist, ergeben sich, insbesondere aber auch in Bezug auf vertrauenswürdige, den europäischen und nationalen regulatorischen unterworfenen Handelsplattformen wie Bitpanda & Co aktuelle Fälle. Wichtig ist zu wissen, dass derartige Zahlungsdienstleister (mit Sitz in der EU) speziellen Anlegerschutzbestimmungen unterliegen: beispielsweise gewährleistet das aufgrund einer EU-Verordnung bestehende Zahlungsdienstleistungsgesetz (ZaDiG) ein Höchstmaß an Kundenschutz für Transaktionen, auch in Kryptonwährungen (z.B. Bitcoin-, Ethereum- aber auch der Tron-Blockchain, usw., …).

Aktuell liegt mir ein Fall vor, bei dem der Zahlungsdienstleister die Gutschrift einer Krypton-Währung derart verspätet vorgenommen hat, sodass dem Kontoinhaber infolge des inzwischen eingetretenen Wechselkursverlustes ein erheblicher Schaden entstanden ist. Gemäß ZaDiG schuldet der kontoführende Zahlungsdienstleister jedoch die unverzügliche Ausführung des Auftrages, sodass Schäden, die infolge Verletzung dieser Pflicht entstehen, vom Zahlungsdienstleister dem Kunden gegenüber zu ersetzen sind.

Wagner, B2B: Wie können sich Kunden und interessierte Anleger im Vorfeld vor möglichen Schäden bewahren bzw. welche Verhaltenstipps können Sie dazu aus ihrer anwaltlichen Praxis geben?

RA Dr. Wolfgang Haslinger: Aufgrund der erwähnten Rechtslage und der aufsichtsrechtlichen Überprüfung durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) sind jedenfalls seriöse Finanz- und Zahlungsdienstleister zu bevorzugen. Kunden sollten beispielsweise auf der Website der FMA prüfen, ob entsprechende Konzessionen vorliegen oder ob die FMA sogenannte Investorenwarnungen (Warnungen vor Geschäftsabschluss mit bestimmten Handelsplattformen) online gestellt hat.

Darüber hinaus ist auch in Zeiten von online-Trading eine regelmäßige Dokumentation abseits der vom Anbieter bereitgestellten Cloud anzuraten. Denn, es besteht das Risiko, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Zugang zu den betreffenden Daten nicht mehr bzw. nur unzureichend möglich ist. Aus diesem Grund sollten regelmäßig Aufzeichnungen erfolgen - beispielsweise in Form von Screenshots - wann, mit wem bzw. über welche Transaktionen Geschäfte getätigt wurden und zu welchem Ergebnis diese geführt haben. Dies ist schon aus steuerlichen Gründen mitunter zwingend notwendig.

Wagner, B2B: Verstehe ich Sie richtig, dass derartige Dokumentationen im Schadensfall für Geltendmachung von Schäden vorteilhaft sind? Welche wichtigen steuerlichen Fragestellungen stellen sich bei der Veranlagung in Krypto-Währungen?

RA Dr. Wolfgang Haslinger: Ja, eine gute Dokumentation ist für die Verfolgung späterer Schadensersatzansprüche ein großer Vorteil. Viele Anleger sind sich nicht bewusst, dass Gewinne aus Kryptowährungen möglicherweise der Einkommensteuer unterliegen. Tatsächlich ist es so, dass derartige Einkünfte als sogenannte Spekulationsgewinne angesehen werden. Konkret bedeutet dies, dass bei erfolgreichen Trades der erzielte Gewinn nach Maßgabe des individuellen Steuertarifs, d.h. mit bis zu 50 % Einkommensteuer zu versteuern sind. Diesbezüglich sind mir aus meiner Praxis Steuerprüfungen von Finanzbehörden gegenüber betroffenen Krypto-Anlegern und die damit notwendige Vertretungen sowie Überprüfungen von Einkommensteuerbescheiden bekannt.

Ich stehe für Anfragen gerne unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:



Anmerkung: Dr. Haslinger ist seit Dezember 2021 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Festnetz: +43 1 934 6260
Mobil: +43 / 664 999 470 83
e-mail: office@ra-haslinger.at

Copyright Foto Haslinger: Karin Haslinger
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