B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
Counter / Zähler
Direkt zum Seiteninhalt

Dr. Johannes Neumayer über interessante Urteile der letzten Monate

B2B-Newsletter > Interessantes aus den früheren Jahren

Dr. Neumayer über interessante Gerichtsurteile

im Zuge seiner Tätigkeit für FINDIN (nachlesen, was tut FINDIN können Sie hier....) hat RA MMag.Dr. Johannes Neumayer interessante Urteile der letzten Monate zusammen getragen und zitiert daraus.
Im Dokument -
hier nachzulesen... - finden Sie folgende Urteile/Klagen:

  • HG Wien - keine Verjährung bei Geldanlagen Minderjähriger, wenn...

  • Bestätigungsklauseln "Ich wurde ordnungsgemäß beraten, etc." widersprechen KSchG

  • Bank-Zinsklausel untersagt, die einen Zuschlag wegen erhöhter eigener Refinanzierungskosten  ermöglichen sollte

  • Kein Regress der Meinl Bank gegen die Vermittler

  • Regress des haftenden Beraters gegen die Meinl Bank und Meinl Success Finanz AG?

  • OLG Wien: Vorsicht bei zu einseitigen Gesamtkonzepten und zu geringer Aufteilung  der Assets

  • „Freisprüche" für Vermögensberater - OGH-Urteile u.a. OGH 8Ob107/11k & OGH 3Ob214/11h

  • Mitwirkung bei Strafverfahren und verblüffende Aussagen der Meinl und MSF Mitarbeiter und weitere Urteile

  • Vienna Life X1/K1  - Madoff



Dr. Neumayer's Zusammenfassung der (Gerichts-)Trends:


Langsam wird die Judikatur präziser und differenzierter. Löst sich vom durchaus nachvollziehbaren "Feindbild" Vermögensberater, das durch wenige schwarze Schafe geprägt wurde.

  • Ein Rat kann nur lauten, mit einfachen und verständlichen Worten den Kunden aufzuklären.

  • Zukünftige Probleme wird es im Bereich Tilgungsträgerrisiko mit Kreditrisiko im Gesamtkonzept und dem Clusterrisiko geben. Raten Sie zur Aufteilung der Anlagen und auch manchmal zu „halben" Sachen. Bei Unklarheit, ob man verkaufen soll oder nicht, ob man „switchen" soll oder nicht, ist es wichtig das „Für und Wider" nachvollziehbar zu thematisieren, uU auch einfach einen Mittelweg zu gehen, und einen Teil zu verkaufen oder zu switchen, um das strukturelle Risiko zu mindern.

  • Das bloße Kreuzchen am Anlageprofil hat ausgedient, es zählt nur  das  Beweisbare (Beweislast liegt beim Berater).

  • Verständnis des Kunden. Der das Gemetzel überlebt habende Berater findet furchtbare und fruchtbare  Zustände vor:

- Die Konkurrenz  ist wesentlich weniger geworden- Die Kunden können nach den Finanzkrisen und der Berichterstattung in den Medien kaum vorbringen, nicht um das Risiko von Vermögenswerten und Anlagen gewusst zu haben- Die Kunden sind risikobewusster und- averser geworden. Sie sind daher mit einfachen und ehrlich gestreuten Anlagen leichter zu beraten, weil der Finanzberater nicht mehr mit der marktschreierischen Konkurrenz und deren Versprechen von  zweistelligen Renditen leben muss.


Mail für Reaktionen und Anfragen:
rechtsanwalt@neumayer-walter.at

Zum Gesamt-Dokument kommen Sie hier...




Fotonachweis: Foto Justitia_aboutpixel.de_Fotograph Burkhard Trautsch

Zurück zum Seiteninhalt