René Hompasz Buch zur Berufshaftpflichtversicherung
B2B-Newsletter > 2021 - Archiv > NL 4/21
Buch: Berufshaftpflichtversicherung für selbständige Versicherungsvermittler
- Besonderheiten und Ausgestaltung der obligatorischen Haftpflichtversicherung
- Ausschluss von (Haftungs-)Risiken, Unterschiede zwischen Risikoausschluss und Obliegenheiten
- Serviceteil mit aktuellen Versicherungsbedingungen
Dieser Praxisleitfaden zeigt, worauf vor Vertragsabschluss einer solchen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu achten ist, und wie sich (Haftungs-)Risiken bestmöglich vermeiden lassen.
In der Praxis werden oftmals nur die Prämien der einzelnen Angebote verglichen, nicht aber der wichtigere Teil des Versicherungsvertrags, die Versicherungsbedingungen – hier insbesondere Deckung und Risikoausschlüsse. Bei den Vorgaben zur Versicherungspflicht für Versicherungsvermittler wird ausschließlich auf die Variante der Berufshaftpflichtversicherung eingegangen, nicht jedoch auf die gleichwertige Garantie bzw. die uneingeschränkte Haftungserklärung des Versicherers.
Ausgehend von den AVBV 1951 bietet das Buch einen fundierten Überblick über die Vorgaben zur Berufshaftpflichtversicherung sowie deren Deckungsumfang. Der Fokus liegt dabei auf der Risikoumschreibung, den Deckungsausschlüssen, dem Verstoß- und Unterlassungsschaden, der Spätschadenproblematik sowie der wissentlichen Pflichtverletzung. Auch Sonderfälle wie der "Pseudomakler" werden neben den besonderen rechtlichen Vorschriften und verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen eingehend behandelt.
Gerade im Bereich der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist ein entsprechendes Fachwissen erforderlich, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, insbesondere im Bereich der Pflicht-Haftpflichtversicherung. Diese schützt das Vermögen des Versicherungsnehmers und der versicherten Personen bzw. deren berufliche und wirtschaftliche Existenz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei, im Rahmen des Versicherungsumfangs, auf die Befriedigung begründeter oder der Abwehr unbegründeter Ansprüche (vermeintlich) Geschädigter. Man spricht hier auch von der „Doppelfunktion der Haftpflichtversicherung“. Bei der Berufshaftpflichtversicherung des selbständigen Versicherungsvermittlers handelt es sich um eine obligatorische Versicherung, da diese ausdrücklich im Gesetz angeordnet wird.
Zu beachten ist, dass eine Haftung des Versicherungsnehmers nicht automatisch eine Deckung aus dem Versicherungsvertrag zur Folge haben muss, da der Versicherer nur im Rahmen der übernommenen Gefahr haftet. Hinzu kommt, dass sich der Versicherungsnehmer auch entsprechend zu verhalten hat, um nicht „aus der Deckung zu fallen“ (Obliegenheit). Es ist daher wichtig zu wissen, welchen Gestaltungsspielraum der Versicherer in Bezug auf die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes zur Berufshaftpflichtversicherung hat.
Die Grundlage für dieses Buch bildet eine wissenschaftliche Arbeit, die von meinem universitären Betreuer, em. o. Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves begleitet wurde.
Im Serviceteil finden sich auch die soeben erschienenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden 2020 (AVBV 2020) und die Besonderen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden für Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler 2020 (BVBV FDL VersVerm 2020), der Online-Anhang bietet eine Auflistung von Beteiligungen österreichischer Versicherungsunternehmen an Versicherungsvermittlern sowie eine Übersicht aller in Österreich zum Versicherungsvertrieb berechtigten Versicherer.
Das Buch ist im Verlag Österreich erschienen. Alle Details hier…
Mit freundlichen Grüßen
René Hompasz
gerichtlich beeideter Sachverständiger, GF Höher Insurance Services GmbH
Zum Autor:
René Hompasz ist Geschäftsführender Gesellschafter der Höher Insurance Services GmbH (diese ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung tätig), ist seit 1994 in der Finanz- und Versicherungsbranche, hat den Lehrberuf Versicherungskaufmann erfolgreich abgeschlossen, war im Back Office einer österreichischen Versicherungsgesellschaft tätig, wechselte nach einigen Jahren in den Vertrieb und begann im Anschluss daran seine selbständige Tätigkeit als Versicherungsmakler, wobei das Dienstleistungsangebot sukzessive um die Gewerbliche Vermögensberatung, die Wertpapierberatung als Wertpapierdienstleistungsunternehmen sowie die Unternehmensberatung erweitert wurde. Zudem ist er allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Versicherungswesen.