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Welche Chancen haben Geschädigte?

B2B-Newsletter > 2018 - Archiv > NL 4/18
Erfolg der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger lässt Gold-Geschädigte hoffen!
GoldProfessionell: Landesgericht Innsbruck verurteilt Notar Dr. Seitz zu vollem Schadenersatz
 
Die Kanzlei Neumayer, Walter und Haslinger berichtet über eine Verurteilung im GOLDProfessionell Fall, in dem Anleger viel Geld verloren haben. Wir haben über diesen – für viele Anleger schmerzhaften – Fall mehrmals berichtet.
 
Zum Nachlesen:

  • Dr. Wolfgang Haslinger zu den Chancen der Geschädigten: Hier klicken...
  • Dr. Johannes Neumayer zum Fall und erste Prozesse: Hier klicken...
  • Kanzlei Neumayer, Walter und Haslinger zum Sachverhalt betreffend GOLDProfessionell: Hier klicken..

Nun gibt es ein Urteil des Landesgerichts Innsbruck gegen den Notar, dessen Prüfberichte bestätigt hatten, dass der Ist-Bestand an Edelmetall der Gesellschaft mit dem Sollbestand übereinstimmt.

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at
Die Details zum Urteil

Die beiden Gesellschaften (die Goldprofessionell AG und die Goldprofessionell GmbH) sind zwischenzeitlich in Konkurs.

Umso erfreuter berichtet die Rechtsanwalts-Kanzlei  davon, dass  
 
a) das Gericht überzeugt werden konnte, dass der Gerichtsstand Österreich sei („da der entstandene Vermögensschaden in Österreich eingetreten sei“, wie die Kanzlei schreibt) und

b) ein sehr anlegerfreundliches Urteil erreicht werden konnte: Damit ist gemeint, dass der Notar in erster Instanz zum vollständigen Ersatz der Veranlagungssumme zuzüglich Zinsen (sowie zum Ersatz der Verfahrenskosten) verurteilt wurde.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, könnte aber als Leitentscheidung dienen und es allen geschädigten Anlegern, die auf die Richtigkeit der Prüfberichte vertraut haben, leichter machen, ihre Schadenersatzansprüche gegen Herrn Notar Dr. Seitz durchzusetzen.

Achtung: Verjährung & „Topf ist beschränkt“
Allerdings weist die Kanzlei darauf hin, dass jeder Geschädigte – zur Vermeidung der Verjährung seiner Ansprüche – seinen ihm entstandenen Schaden eigens einklagt (eine Anklageschrift sei in nächster Zeit aufgrund umfangreicher Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft leider noch nicht zu erwarten).
 
Die Chancen der Geschädigten seien durch dieses Urteil gestiegen, zumal der Notar Dr. Seitz über eine Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe von mindestens einer Million Schweizer Franken in der Schweiz verfügen muss und daher eine  „Einbringlichmachung“ zu erwarten ist, sofern rechtzeitig vorgegangen wird, denn die Berufshaftpflichtversicherung („finanzieller Befriedigungs-Pool“) zahlt nach dem „first come, first serve–Prinzip (also frei übersetzt „wer zuerst kommt, mal zuerst“) aus.

Daher rät die Kanzlei Geschädigten, bereits jetzt (!) – und nicht erst später – zivilgerichtlich gegen Notar Dr. Seitz vorzugehen!
 
 
Sollten Sie oder Ihre geschädigten Kunden Hilfe der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger in Anspruch nehmen wollen, lesen Sie bitte das beiliegende Schreiben der Kanzlei und zwar hier…


Die Kontaktdaten lauten:

Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft
1030 Wien, Baumannstraße 9/11
Tel: 01 712 84 79

Anmerkung: Dr. Haslinger ist per Dez.21 unter folgenden neuen Kontaktdaten erreichbar:
A-1090 Wien, Währingerstraße 3/8
Mobil: +43 / 664 999 470 83
http://www.ra-haslinger.at
e-mail: office@ra-haslinger.at
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