Begriffe A - E
AIF
AIF ist die Abkürzung für Alternativ Investment Fund.
Als alternative Investmentfonds wird laut Wikipedia „jeder Organismus für gemeinsame Anlagen bezeichnet, einschließlich seiner Anlagezweige, der von einer Gruppe von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der betreffenden Anleger zu investieren", sofern er nicht bereits nach der OGAW-Richtlinie genehmigungspflichtig ist. (Quelle Wikipedia, B2B-Projekte G.Wagner)
AIFM
AIFM ist die Abkürzung für Alternativ Investment Fund Manager.
Diese AIFM werden bei uns als Verwalter alternativer Investmentfonds bezeichnet. Da alternative Investmentfonds (AIF) in der Regel kein wirtschaftliches Eigenleben haben, wurden die Manager dieser Fonds als zu regulierende Einheit definiert. Verwalter alternativer Investmentfonds sind juristische Personen, deren Aufgabe die Verwaltung von Alternativen Investmentfonds ist. In Österreich wurden diese durch das AIFMD geregelt, das am 29.7.2013 kundgemacht wurde. (Quelle: FMA, Wikipedia, B2B-Projekte G.Wagner)
Alle Details dazu finden Sie im Praxishandbuch AIFMD.
AIFMD
AIFMD ist die Abkürzung für Alternative Investment Fund Manager Directive
Das ist der englische Name für die EU-Richtlinie 2011/61/EU mit der das EU-Parlament am 11. November 2010 die Rahmenbedingungen für die Verwalter alternativer Investmentfonds geregelt hat. Daher spricht man auch von der AIFM-Richtlinie.
Österreich hat die AIFM-Richtlinie am 29. Juli 2013 kundgemacht und dadurch in nationales Recht umgesetzt. Ziel war ein einheitliches Aufsichtsregime für Verwalter von alternativen Investmentfonds. Durch das AIFMG wurde eine Vielzahl von bis dahin nicht beaufsichtigten Vehikeln der Aufsicht der FMA unterstellt, um das Gefahrenpotenzial von unbeaufsichtigten Anlageformen zu minimieren. Das Gesetz enthält detaillierte Anforderungen an die Organisation und die Struktur der Verwalter und schafft Voraussetzungen für ein umfassendes Risiko- und Liquiditätsmanagement für Alternative Investmentfonds. Weiters wird das Reporting an die FMA näher geregelt. Der Vertrieb an Privatkunden wurde im AIFMG zwecks besseren Anlegerschutzes streng eingeschränkt und unterliegt zusätzlichen Auflagen sowohl an die Verwalter als auch an die Investmentfonds. (Quelle: FMA)
BAV
BAV ist die Abkürzung für Betriebliche Altersvorsorge.
Die Altersvorsorge ist in Österreich auf einem "Drei-Säulen-Modell" aufgebaut. Die gesetzliche Altersvorsorge (erste Säule) stellt die finanzielle Absicherung sicher. Zusätzlich gewinnt die betriebliche und private Altersvorsorge an Bedeutung. Diese soll zur Absicherung des gewohnten Lebensstandards beitragen.
Zur zweiten Säule: Seit 1990 gibt es in Österreich mit dem Betriebspensionsgesetz (BPG) eigene arbeitsrechtliche Vorschriften für die betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber kann im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsrat einen Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung oder mit den Arbeitnehmern eine zusätzliche Alters-, Hinterbliebenen- und eventuell Invaliditätsvorsorge abschließen. Das Betriebspensionsgesetz erfasst Leistungszusagen, die durch
Pensionskassen,
Versicherungsunternehmen im Wege der betrieblichen Kollektivversicherung,
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne der Richtlinie 2003/41/EG,
so genannte direkte Leistungszusagen oder
Abschluss von Versicherungsverträgen
zu erfüllen bzw. zu erbringen sind.
Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleiben die Ansprüche der Arbeitnehmer nach Ablauf der Unverfallbarkeitsfrist (höchstens drei Jahre) gewahrt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die weitere Verwaltung des Unverfallbarkeitsbetrages. Damit wird auch eine erhöhte Mobilität der Arbeitnehmer ermöglicht.
Abfindungsgrenze
Die betriebliche Altersvorsorge soll eine bessere finanzielle Absicherung in der Pension bewirken. Die Abfindung einer Anwartschaft ist daher im Wesentlichen nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Pensionsantritt und nur unter einer Geringfügigkeitsgrenze zulässig.
Seit 1. Jänner 2016 beträgt die Abfindungsgrenze 12.000 Euro. Alle Fakten zur BAV (Basis-Wissen, dazu praktische Beispiele, modellhafte Vergleichsrechnungen, Übersichten, Musterformulare, Checklisten) finden Sie im Praxishandbuch BAV.
Quelle: Homepage Finanzministerium, B2B-Projekte G.Wagner
Berichterstatter
Die EU nimmt immer größeren Einfluss auf die Gesetzgebung in Österreich. Grund genug, sich mit dem Ablauf und den Strukturen näher zu beschäftigen.
Bei der „Basis-Arbeit", dem Finden von Kompromissen, spielen Koordinatoren, Berichterstatter und Schattenberichterstatter im EU-Gesetzwerdungsprozess eine wichtige Rolle.
Wenn einer der zahlreichen EU-Ausschüsse entschieden hat, einen Bericht zu einem bestimmten Thema zu verfassen, dann ernennt der Ausschuss eine(n) EU-Abgeordnete(n), welche(r) diesen Prozess leitet. Diese Person wird Berichterstatter(in) genannt.
Berichterstatter begleiten einen Gesetzestext bis zum Beschluss durch das Europäische Parlament. Sie stellen Berichte zusammen, in denen sie die Position des EU-Parlaments zu bestimmten Fragen wiedergeben. Wenn es sich um einen Gesetzesvorschlag der Kommission handelt, entwerfen sie einen Text und gegebenenfalls Änderungsanträge. Nachdem die anderen Mitglieder des Ausschusses ihre Änderungsanträge eingereicht haben, stimmt zunächst der Ausschuss über den Bericht und die Änderungsanträge und anschließend das Plenum darüber ab.
Während die Berichterstatter Berichte verfassen, diskutieren sie mit anderen EU-Abgeordneten, hören sich die Meinungen der Experten an und veranstalten manchmal sogar eine Anhörung, um einen besseren Überblick zu dem Thema des Berichts zu erhalten.
Auch Koordinatoren in den Fraktionen und Schattenberichterstatter spielen eine wichtige Rolle im Politikalltag des Europäischen Parlaments.
Quelle: Homepage des EU-Parlaments
Bundesfinanzgericht (BFG)
Das Bundesfinanzgericht (BFG) entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide eines Finanzamtes in Steuer-, Beihilfen- oder Finanzstrafsachen oder eines Zollamtes in Zoll- oder Finanzstrafsachen.
Die Richterinnen und Richter des BFG sind in Ausübung ihrer Tätigkeit nur dem Gesetz verpflichtet; niemand darf ihre verfassungsrechtlich gewährleistete Unabhängigkeit durch Weisungen oder sonstige Einflussnahme beeinträchtigen (Artikel 87 Abs. 1 B-VG).
Die Richterinnen und Richter des BFG werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung unbefristet ernannt. Aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung ergeht ein Dreiervorschlag gemäß Artikel 134 Abs. 3 B-VG des Personalsenates.
Der weitaus überwiegende Teil der Verfahren vor dem BFG wird von Einzelrichterinnen und Einzelrichtern entschieden. Über Antrag kann auch ein Senat für die Entscheidung zuständig gemacht werden.
Eine feste Geschäftsverteilung sorgt dafür, dass die vom Bundesfinanzgericht zu besorgenden Geschäfte durch den Geschäftsverteilungsausschuss (§ 9 BFGG) auf die Einzelrichterinnen und Einzelrichter und die Senate für jeweils ein Kalenderjahr im Voraus verteilt wird. Ein elektronisches Aktenverteilungssystem teilt die einlangenden Beschwerden nach dem Zufallsprinzip auf die Richterinnen und Richter auf, sodass keine Einflussnahme von außen möglich ist.
Quelle: Homepage des Finanzministeriums
Hierbei handelt es sich um eine Verordnung der Europäischen Union, die – im Gegensatz zu anderen EU-Richtlinien – ohne eines nationalen Umsetzungsakt ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden ist. Jedoch sind einige Öffnungsklauseln eingebaut – um die Zustimmung aller Länder zu erhalten – mit denen die einzelnen Länder bestimmte Aspekte individuell regeln dürfen.
Einfacherer Zugang zu den eigenen Daten, Recht auf Datenübertragbarkeit, "Recht auf Vergessenwerden", Recht zu erfahren, ob Daten gehackt wurden.
Einheitliches Regelwerk, das die Geschäftstätigkeit in der EU erleichtert und Kosten spart. Eine einzige Aufsichtsbehörde. Europäische Regeln auf europäischem Boden (auch Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas müssen dieselben Regeln befolgen, wenn sie Dienstleistungen in der EU anbieten). Risikobasierter Ansatz: Mit den neuen Regeln wird statt einer aufwändigen allgemeingültigen Verpflichtung eine den jeweiligen Risiken angepasste Verpflichtung eingeführt. Innovationsfreundliche Regeln („Datenschutz durch Technik“).
Durch geringerem Verwaltungsaufwand für KMU erwartet sich die Kommission geringere Kosten und Impulse für Wirtschaftswachstum. Schlagworte hier sind:
Aufhebung der Meldepflicht. Für unbegründete oder unverhältnismäßige Anträge auf Zugang zu Daten können KMU Gebühren für die Bereitstellung verlangen. Keine Datenschutzbeauftragte für KMU nötig (außer: Datenverarbeitung ist ihr Kerngeschäft). Keine Folgenabschätzung für KMU nötig (außer: es besteht ein hohes Risiko).
EBA
EBA ist die Abkürzung für European Banking Authority, also die Europäische Bankenaufsichtsbehörde. Sie entstand durch die EU Verordnung 1093/2010 vom 24. November 2010 und nahm per 1. 1. 2011 ihre Tätigkeit auf.
Sie ist eine unabhängige EU-Behörde, deren Aufgabe die wirksame Regulierung und Beaufsichtigung des europäischen Bankensektors ist. Sitz ist in Canary Wharf, London.
Übergeordnete Ziele sind die Wahrung der Finanzstabilität in der EU, der Schutz der Integrität, die Effizienz und das ordnungsgemäße Funktionierens des Bankensektors.
Die EBA ist Bestandteil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS), dem drei Aufsichtsbehörden angehören: die Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA).
Die EBA ist unabhängig, jedoch gegenüber dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission rechenschaftspflichtig.
Quelle: Hompage der EBA
EIOPA
EIOPA ist die Abkürzung für European Insurance and Occupational Pensions Authority, auf Deutsch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung. Sie entstand aufgrund der EU-VO 1094/2010 und nahm am 1. 1.2011 ihren Dienst auf. Sitz ist Frankfurt.
EIOPA ging aus dem bereits bestehenden Institut CEIOPS hervor. CEIOPS war nur ein beratender Ausschuss, hatte keine Rechte zur Durchsetzung von EU-Recht und konnte nur unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen erarbeiten.
EIOPA wurden jedoch umfangreiche Kompetenzen übertragen. Die Europäische Versicherungsaufsicht spielt mit EBA und ESMA eine zentrale Rolle im Europäischen Finanzaufsichtssystem ESFS.
Quelle: Homepage der Europäischen Kommission & EIOPA
ESMA
ESMA ist die Abkürzung für European Securities and Markets Authority und steht für die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde.
Die Europäische Wertpapieraufsicht wurde per EU-Verordnung 1095/2010 errichtet und trat mit Wirkung 1. Januar 2011 ihre Tätigkeit an.
ESMA ist eine unabhängige EU-Behörde, die einen Beitrag zur Stabilitätssicherung des Finanzsystems der Europäischen Union leistet. Ihre Aufgabe ist es, die Integrität, Transparenz, Effizienz und das ordnungsgemäße Funktionieren der Wertpapiermärkte sicherzustellen und den Anlegerschutz zu verbessern.
ESMA arbeitet eng mit den anderen Europäischen Aufsichtsbehörden zusammen:
Mit der EBA (sie ist für den Bankenbereich zuständig) und der EIOPA (sie ist für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung zuständig).
ESMA hat die Aufgabe für Einheitlichkeit bei der täglichen Umsetzung von EU Recht zu sorgen. Es werden die Rahmenbedingungen festgelegt, Definitionen ausgearbeitet. Aktuell arbeitet ESMA im Auftrag der Europäischen Kommission die sogenannten Level 2 Maßnahmen aus, die verdeutlichen sollen, wie Bestimmungen der MiFID-2 in der Praxis umzusetzen sein werden.
Haupt-Ziel ist der Schutz der Anleger, der europaweit angeglichen werden soll.
Nicht zuständig ist ESMA für die Beilegung individueller Streitigkeiten. Hierfür müsse man sich an die nationale Aufsichtsbehörde wenden.
ESMA hat ihren Sitz in Paris und ist rechenschaftspflichtig gegenüber Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und dem Rat der Europäischen Union (der sich aus den Finanzministern aller EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt).
Quelle: Homepage Europäische Kommission & ESMA
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist die politisch unabhängige Exekutive der EU.
Sie alleine ist zuständig für die Erarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften. Nach einem Beschluss setzt die Kommission die Vorschriften in die Praxis um und überwacht mit dem EU-Gerichtshof die ordnungsgemäße Anwendung in den Mitgliedsstaaten. Die Kommission vertritt die EU auf internationaler Ebene z.B. in internationalen Organisationen und verhandelt für die EU internationale Verträge aus.
Weitere Informationen z.B. über Sitz, Mitglieder, Wahl des Präsidenten, Österreich-Bezug, etc. finden Sie hier…
Quellen: Homepages der EU-Kommission sowie des EU-Parlaments
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament ist das Gesetzgebungsorgan der EU. Es wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Die letzten Wahlen fanden im Mai 2014 statt. Am 26.5.2019 finden in Österreich die nächsten Wahlen zum EU-Parlament statt. Die Anzahl der Abgeordneten pro Land richtet sich ungefähr nach der Bevölkerungszahl, jedoch gilt: Kein Land kann weniger als sechs oder mehr als 96 Abgeordnete haben, und die Gesamtzahl der Abgeordneten darf 751 (750 plus Präsident/-in) nicht überschreiten. Die Mitglieder des Parlaments sind nach Fraktionen (also politische Parteien-Familien) und nicht nach Staatsangehörigkeit gruppiert.
Weitere Details zum EU Parlament (Ablauf des Gesetzwerdungsprozesses, des Trilogs, Ausschüssen, Ablauf des IDD Trilogs, Unterschied zwischen EU-Richtlinie und EU-Gesetz finden Sie hier…
Quellen: Homepages der EU-Kommission sowie des EU-Parlaments
Der Europäische Rat
Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder zusammen, um die politische Agenda der EU festzulegen. Er ist die höchste Ebene der politischen Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern.
- Der Rat entscheidet über die allgemeine Ausrichtung der EU-Politik und ihre Prioritäten – ohne für die Erlassung von Rechtsvorschriften befugt zu sein,
- befasst sich mit komplexen oder sensiblen Themen, die auf einer niedrigeren Ebene der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit nicht geklärt werden können,
- legt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU fest und berücksichtigt dabei die strategischen Interessen der EU und Fragen der Verteidigungspolitik,
- ernennt und bestimmt Kandidaten für bestimmte wichtige Positionen auf EU-Ebene, zum Beispiel die Europäische Zentralbank oder die Kommission.
- die Europäische Kommission ersuchen, einen relevanten Lösungsvorschlag zu erarbeiten oder
- die Angelegenheit an die Fachminister der EU-Länder im Rat der EU weiterleiten.
- Aufgabe: Bestimmung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen Union
- Mitglieder: Staats- und Regierungschefs der EU-Länder, Präsident der Europäischen Kommission, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik
- Vorsitz: Donald Tusk
- Gegründet: 1974 (informelles Forum), 1992 (offizieller Status), 2009 (offizielles EU-Organ)
- Standort: Brüssel, Belgien
Weitere Informationen z.B. über Sitz, Mitglieder, Wahl des Präsidenten, Österreich-Bezug, etc. finden Sie hier…
Quellen: Homepages der EU-Kommission sowie des EU-Parlaments