Vermeiden Sie Säumniszuschläge und Kosten
B2B-Newsletter > 2021 - Archiv > NL 8/21
Achtung: Neue Konto-Nummer bei Finanzämtern!
Vermeiden Sie Rücküberweisungen, Mahnspesen und Säumniszuschläge.
Vermeiden Sie Rücküberweisungen, Mahnspesen und Säumniszuschläge.
Ab 1.1.2021 wurden einige Finanzämter zusammen gelegt und bekamen daher neue Konto-Nummern. Daher sollten Sie kontrollieren, ob in der Buchhaltung die richtige Konto-Nummer hinterlegt ist. Denn womöglich kommt die Zahlung nicht an und Steuerschulden entstehen. Das kann zu Säumniszuschlägen, Mahnspesen, etc. führen.
Heute erinnern wir Sie daran nochmals, denn die „Schonfrist ist per 30.9. abgelaufen“:
Konkret hatte bis dato die BAWAG P.S.K. diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben. Seit 30.September 2021 werden Überweisungen auf die „alte Kontonummer/auf den alten IBAN“ von der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.“
Konkret hatte bis dato die BAWAG P.S.K. diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben. Seit 30.September 2021 werden Überweisungen auf die „alte Kontonummer/auf den alten IBAN“ von der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.“
D.h. Überweisungen auf die alte Konto-Nummer können Rücküberweisungen, Säumniszuschläge und Mahnspesen verursachen.
Nochmals der Tipp: Bitte kontrollieren Sie, ob in den betroffenen Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge bereits die neue IBAN verwendet wird.
Weitere Informationen (u.a. ALLE Konto-Nummern) dazu können Sie auf der Seite des Finanzministeriums nachlesen und zwar hier...
Die Necas Wirtschaftstreuhand hat folgende Tabelle mit den geänderten Konto-Daten erstellt, die wir hier gerne präsentieren:
Quellen: Newsletter NWT Wirtschaftstreuhand, Webseite Finanzministerium
Foto Aboutpixel, Paragraph, Sergei Brehm