Wie sollen sich die Berater verhalten?
(Unbekanntes) Haftungsrisiko für Vermögensberater.
Kommentar Dr. H. Samhaber
PS: Dieses topaktuelle "Info-Service" werden wir künftig öfters anbieten.
Daher: Sollten Sie Fragen haben, die bis dato unbeantwortet scheinen, senden Sie diese an g.wagner@b2b-projekte.at!
Für die Vermittlung von Veranlagungen gem. KMG (z. B. Beteiligungen an GmbHs, KGs etc.) haften Vermögensberater persönlich und eigenverantwortlich. Vermögensberater werden in Bezug auf Einhaltung der Wohlverhaltensregeln gem. WAG 2007 §§ 36 – 51 Rechtsträgern gleichgesetzt. Sie agieren in diesem Bereich in der Regel allein verantwortlich und ohne einen Rechtsträger im Sinne der Konzessionsvoraussetzungen gem. WAG.
Die Haftung erstreckt sich auch auf Art und Umfang der Informationen, die ein Kunde zur Veranlagung erhält.
- Überlegen Sie genau, in welchen Bereichen Sie im Namen eines Rechtsträgers auftreten (wollen) und in welchen nicht.
- Kontrollieren Sie die Unterlagen.
- Achten Sie ganz besonders auf die Dokumentation.
- Praxistipp: Falls das Finanzprodukt keine ISIN (bzw. Wertpapierkennnummer) hat, haften Sie als Vermögensberater (höchstwahrscheinlich) selbst.
Dr. Herbert Samhaber
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Wertpapiergeschäfte und Vermögensberatung
Vorsitzenden des Fachausschusses Wertpapierunternehmen in der WKO
Vorstandsmitglied der Sparte Information und Consulting in der WK Oberösterreichs
Fachgruppenobmann der Finanzdienstleister in der WK Oberösterreichs
Fachprüfer für Kreditvermittlung und Vermögensberatung
Universitätslektor für Kapitalmarktrecht und Wertpapieranalyse
Vorstandsvorsitzender der Dr. Samhaber & Partner Vermögensverwaltungs AG
Informationen zu Dr. Samhaber und der Dr. Samhaber & Partner Vermögensverwaltungs AG, sowie Kontaktdaten finden Sie unter: www.sp-ag.at
Foto zur Verfügung gestellt