Nutzen Sie das WiReg, um Ihre Geldwäsche-Pflichten zu erfüllen?
B2B-Newsletter > 2018 - Archiv > NL 6/18
Nutzen Sie das WiEReg, um Ihre Geldwäsche-Pflichten zu erfüllen?
Seit 15. Jänner 2018 hat das Register der wirtschaftlichen Eigentümer, kurz WiEReG, seinen Betrieb aufgenommen hat. Meldungen an das Register sind über das Unternehmensserviceportal des Bundes (www.USP.gv.at) möglich.
Auch das Finanzministerium (BMF) hat eine Seite zum WiEReG online gestellt: Sie ist unter www.bmf.gv.at/wiereg abrufbar. Dort finden Sie eine Reihe von hilfreichen Informationen zum Register, den Meldefunktionalitäten, fachliche News und vieles mehr.
Das Finanzamt hat nun die Meldefrist - "aufgrund" technischer Probleme - verlängert. Es sei zu einer außerordentlich intensiven Nutzung der WiEReG-Meldeformulare und dadurch zu Performance-Problemen gekommen. Diese seien zwischenzeitlich behoben worden. Auch hätte es in den letzten Wochen eine "hohe Zahl von schriftlichen und telefonischen Anfragen" gegeben, was zeige, dass es "bei der Auslegung des Gesetzes noch Unsicherheiten bestehen". So das Finanzministerium in seinem Schreiben.
Damit alle meldepflichtigen Rechtsträger inhaltlich korrekte Meldungen an das Register abgeben können - wurde der erste Lauf des automatisationsunterstützten Zwangsstrafenverfahrens auf den 16. August 2018 verschoben.
Und weiter das Finanzministerium: "Eine Abgabe einer erstmaligen Meldung nach dem 1. Juni 2018 bis zum 15. August 2018 führt somit auch zu keiner finanzstrafrechtlichen Vorwerfbarkeit".
Doch wozu dient das WiEReG?
Das Wirtschaftliche-Eigentümer-Register wurde als Instrument geschaffen, um Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Zuständige Behörde ist das BMF, also das Finanzministerium. Dabei wird es von der Statistik Austria unterstützt.
In das Register sind die direkten oder indirekten wirtschaftlichen Eigentümer von verschiedenen Rechtsträgern (also unterschiedliche Arten von Gesellschaften und juristischen Personen) einzutragen. Dabei liefert Statistik Austria Daten von bestehenden Registern (etwa dem Firmenbuch, dem Vereinsregister).
Bis spätestens 1.6.2018 müss(t)en – bestehende - Rechtsträger ihre wirtschaftlichen Eigentümer melden. Neue Rechtsträger haben binnen vier Wochen zu melden, andernfalls drohen Strafen bis zu 200.000 €.
Die Rechtsträger haben zudem jährlich zu prüfen, ob die gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind und bei Bedarf neuerlich zu melden.
Was hat das mit den Beratern zu tun?
Alle, die laut Gesetz zur Geldwäsche- und Terrorismusprüfung verpflichtet sind und alle Personen mit berechtigtem Interesse können / sollen dort Einsicht nehmen. Dies ist erstmals ab 2.5.2018 möglich.
D.h. wenn Sie mit Firmenkunden zu tun haben, sollten Sie nicht nur bei Lebensversicherungen und Anlageprodukte, sondern durchaus auch bei Sachversicherungen Informationen zu Ihrem Kunden abfragen.
Frei nach dem Motto. Know your customer!
Frei nach dem Motto. Know your customer!
Quellen: Homepage Finanzministerium und FMA sowie WKO.at, Newsletter Mag. Necas, Mag. Günter Wagner, B2B-Projekte.