B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Geldtransfer-Verordnung ergänzt den Kampf gegen Terror und Steuerbetrug

B2B-Newsletter > Interessantes aus den früheren Jahren

Neue Geldwäsche-Richtlinie und neue Vorschriften zur leichteren Rückverfolgbarkeit von Geldtransfers.
Ziel: Bekämpfung von Steuervergehen und Terrorfinanzierung!

Mit dieser 4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie werden die EU-Mitglieder erstmals dazu verpflichtet, zentrale Register einzurichten, die Angaben zu den Nutznießern ("wirtschaftlich Berechtigte") von Unternehmen, Trusts und anderen Rechtspersonen enthalten. Diese strenge Vorschrift war im ursprünglichen Vorschlag der Kommission nicht enthalten. Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben konnten diese Vorschrift in den Verhandlungen mit dem Rat erfolgreich durchsetzen.

Der Gesetzentwurf enthält auch besondere Berichtspflichten für Banken, Rechnungsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler oder Spielcasinos (unter anderem) hinsichtlich "verdächtiger Transaktionen" ihrer Kunden.

"Legitimes Interesse" Voraussetzung für den Zugang zu den Registern

Die zentralen Register müssen für die zuständigen Behörden und die zentralen Meldestellen, für "Verpflichtete" (wie z.B. Banken im Rahmen der Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden) und alle Personen oder Organisationen, die ein "berechtigtes Interesse" nachweisen können (kann allerdings einer Online-Registrierung und der Zahlung einer Gebühr unterliegen), ohne Einschränkung zugänglich sein.

Um Zugang zu einem Register zu erhalten, muss eine Person oder Organisation (z.B. investigative Journalisten oder Nichtregierungsorganisationen) ein legitimes Interesse im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und damit zusammenhängende Vortaten - wie Bestechung, Steuerstraftaten und Betrug - nachweisen können.

Diese Personen oder Organisationen haben Zugang mindestens zum Namen, Monat und Jahr der Geburt, der Staatsangehörigkeit und dem Wohnsitzland des wirtschaftlichen Eigentümers sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Auf der Grundlage "einer Einzelfallprüfung unter außergewöhnlichen Umständen" kann der Zugang zu den Informationen verwehrt werden.
Im Fall von Trusts bleiben die Informationen eines Zentralregisters den Behörden und den "Verpflichteten" vorbehalten.

Sondermaßnahmen für "politisch exponierte" Personen
Der Text enthält auch klarere Regeln bezüglich "politisch exponierter" Personen, bei denen aufgrund der Ämter, die sie bekleiden, ein erhöhtes Korruptionsrisiko besteht, wie beispielsweise Staats- und Regierungschefs, Regierungsmitglieder, hohe Richter, Parlamentsabgeordnete sowie ihre Familienmitglieder.
Bei risikoreichen Geschäftsbeziehungen mit erwähnten Personen können angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Herkunft des Vermögens und der eingesetzten Gelder zu bestimmen.

Mehr Transparenz bei Geldtransfers
Die Abgeordneten haben auch über die "Geldtransfer-Verordnung" abgestimmt, mit der die Rückverfolgbarkeit von Zahlern und Empfängern sowie ihrer Vermögenswerte verbessert werden soll.

Die nächsten Schritte

Die Mitgliedstaaten müssen die Geldwäsche-Richtlinie binnen zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Die Geldtransfer-Verordnung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in allen Mitgliedstaaten in Kraft.
 
Hier finden Sie
den verabschiedeten Text zur 4.Geldwäsche-RL...

Hier finden Sie den verabschiedeten Text zur Geldtransfer-VO


Quellen: Homepage des Europäischen Parlaments, Informationsbüro des Europäischen Parlament in ÖsterreichFoto: Zahltag von Rainer Sturm, pixelio.de

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