Frist beginnt mit Zustellung zu laufen, nicht erst dann, wenn Sie e-mail lesen
Finanzamt muss sparen: Bescheid-Zustellung elektronisch.Sind Sie sich der Risken bewusst?
Die Bescheid-Zustellung wurde automatisch umgestellt.
Sie haben jedoch ein Widerspruchsrecht!
Eine ziemliche Aufregung hat offensichtlich das Nicht-Versenden von Erlagscheinen bei den Steuerpflichtigen verursacht. Die darauf folgenden Beschwerden haben die Finanzbehörden veranlasst, Ihre Entscheidung zu überdenken und auch künftig Erlagscheine zu versenden.
Fast keine Aufregung jedoch hat es bei einer anderen Aktion gegeben. Eventuell, weil sich die Mehrheit der Steuerpflichten nicht des Risikos bewusst sind.
Denn: Per Jahresbeginn wurde in Ihrem Finanz-Online-Konto automatisch die elektronische Bescheid-Zustellung aktiviert.
Und dies ist durchaus gesetzmäßig. Denn am 12.November 2012 erschien im BGBl. II Nr. 373/2012 die 6. Änderung der FinanzOnline-Verordnung 2006, die genau das bezweckt. Wenn diese Umstellung nicht gewünscht ist, muss ausdrücklich widersprochen werden.
Sicher kann man dadurch Druck- und Portokosten einsparen. Doch bringt es auch ein ziemliches Risko, Bescheide zu übersehen. Denn Ihre Bescheide werden künftig via Finanz-Online in die Databox gestellt. Und Sie werden per Mail informiert.
Das Problem dabei: Eventuelle Fristen beginnen automatisch mit der Zustellung in die Databox zu laufen. Und nicht erst dann, wenn Sie die E-Mail öffnen und lesen.
Auch das Risiko, dass Sie das Email nicht erreicht (weil Sie etwa den Betreiber gewechselt haben) tragen alleine Sie:
Steht doch ganz klar in § 5b, Ziffer 2:
„Die Wirksamkeit der Zustellung der Erledigung selbst wird durch die Nichtangabe, durch die Angabe einer nicht dem Teilnehmer zuzurechnenden oder durch
die Angabe einer unrichtigen oder ungültigen elektronischen Adresse nicht gehindert".
Die gesamte Verordnung können Sie hier nachlesen…
Was tun, um diese automatische Bescheid-Zustellung zu ändern?
Steigen Sie in Finanzonline ein. Scrollen Sie auf der Startseite runter zum Punkt:
„Zustellung - Zustimmung zur elektronischen Bescheidzustellung".
Dort drinnen ist seit 1.1. standardmäßig ein Pünktchen vor
„Elektronische Zustellung gemäß § 97 Abs. 3 BAO ist aktiviert"
Möchte man das nicht, muss man den Punkt auf die 2. Option setzen:
„Ich verzichte auf die elektronische Zustellung gemäß § 97 Abs. 3 BAO"
Foto: 568752_web_R_K_B_by_Gerd Altmann_pixelio.de
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