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Koordinatoren
Die EU nimmt immer größeren Einfluss auf die Gesetzgebung in Österreich. Grund genug, sich mit dem Ablauf und den Strukturen näher zu beschäftigen.
Wenn einer der zahlreichen EU-Ausschüsse entschieden hat, einen Bericht zu einem bestimmten Thema zu verfassen, dann braucht es dazu Berichterstatter, Schattenberichterstatter und Koordinatoren, die die „Basis-Arbeit", das Finden von Kompromissen, erledigen.
Was tun Koordinatoren?
Die Koordinatoren bemühen sich um die Konsens-Findung.
Sie wurden von der eigenen EU-Fraktion (entspricht unseren Parteien. Es gibt u.a. Europäische Volkspartei, Sozialisten & Sozialdemokraten, Liberale, Grüne, etc.) als Koordinator ernannt, um Verfahrensbeschlüsse und die Ernennung von Berichterstattern, vorzubereiten.
Dazu können Sie mit bestimmten Beschlussfassungsbefugnissen ausgestattet werden.
Zusammen mit anderen Koordinatoren bereiten sie Entscheidungen vor, die vom Ausschuss getroffen werden, wie zum Beispiel die Ernennung von Berichterstattern. Außerdem mobilisieren Koordinatoren die (eigenen) Fraktionsmitglieder wichtigen Abstimmungen und ernennen Schattenberichterstatter.
Quelle: Homepage des EU-Parlaments
MiFID-2
MiFID-2 ist die „nachfolgende" Richtlinie zu MiFID, die bis 1. November 2007 umzusetzen war.
MiFID ist die Abkürzung für Markets in Financial Instruments Directive und heißt auf Deutsch „Finanzmarkt-Richtlinie".
MiFID-2 wurde am 15.4.2014 vom EU-Parlament angenommen und als „Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente" am 12.6.2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis 3. Jänner 2017 umsetzen. Allerdings hörte man Ende 2015 aus EU-Kreisen, dass es eventuell länger dauern könnte, da selbst ESMA, die zuständige Aufsichtsbehörde, den angepeilten Umsetzungszeitpunkt nicht schaffen würde. Warum muss man auf ESMA „warten"? Weil diese Behörde beauftragt wurde, so genannte Level 2 Maßnahmen auszuarbeiten, um zu verdeutlichen, wie Bestimmungen der MiFID 2 konkret umzusetzen sein werden.
Alle Details zur Umsetzung der MiFID-2 in österreichisches Recht finden Sie im Praxishandbuch MiFID-2 (per Mai 2019 aktualisiert)
MiFID
MiFID ist die Abkürzung für Markets in Financial Instruments Directive
Die MiFID ist eine Richtlinie der Europäischen Union, heißt auf Deutsch Finanzmarkt-Richtlinie oder wörtlich übersetzt Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente. Die Aufgabe der MiFID ist die Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt.
Diese Richtlinie wurde am 21. April 2004 verabschiedet unter dem offiziellen Titel Richtlinie 2004/39/EG und musste bis spätestens 1. November 2007 angewendet werden. In Österreich erfolgte die Umsetzung in nationales Recht im WAG, dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007.
Die MiFID ist ein wesentliches Element im Aktionsplan der Europäischen Kommission für Finanzdienstleistungen (auch als FSAP – Financial Services Action Plan). Damit möchte man den europäischen Finanzmarkt harmonisieren, mit dem Ziel durch einen verstärkten Wettbewerb – bei gleichzeitig verbessertem Anlegerschutz – mehr und bessere Produkte zu erhalten.
MiFID sollte erreichen, dass Anleger in diesem harmonisierten Finanzmarkt in der Lage sind, in der gesamten EU, also auch über nationale Grenzen hinaus, zu investieren. Großen Wert legte man auf Anlegerschutz (Stichwort suitability, also die Eignung der Anlage-Empfehlung für den Anleger), verbesserte Transparenz der Finanzmärkte (best execution, also kostengünstigste Abwicklung) und Berater/Vermittler (Stichwort Inducements, also Vorteile = Provisionen, Retrozessionen (Kick-backs). (Quelle: B2B-Projekte G.Wagner, Homepage der Europäischen Kommission)
Details zur MiFID finden Sie im Praxisbuch WAG 2007 und MiFID.