Standesregeln haben bindenden Charakter
OGH Urteil bestätigt Gültigkeit von Standesregeln!
Überzeugt neues Gütesiegel, neues Schiedsgericht verunsicherte Kunden?
Aktuell gibt es eine interessante Entscheidung des OGH zur Rechtsnatur und Verbindlichkeit von Standesregeln.
Dies ist auch deshalb interessant, weil es per November neue Standesregeln des Fachverbands der Finanzdienstleister gibt.
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OGH Urteil zur Gültigkeit von Standesregeln
Der OGH hat unlängst zu Recht erkannt, dass Pflichten, die in Standesregeln definiert wurden, für Mitglieder verpflichtend sind.
Konkret ging es um Standesregeln für Mitglieder des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Danach ist bei wesentlichen Streitfällen oder Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsversuch durch den zuständigen Fachverband - unter Zuziehung aller Beteiligten - zu unternehmen.
Der OGH bestätigt mit dem Urteil die beiden Vorinstanzen. Er leitet die Verbindlichkeit der Richtlinien aus dem Umstand ab, dass sie als allgemeine Standes- und Berufsausübungsregeln des Fachverbandes erlassen wurden. Dessen Befugnis ergebe sich aus § 47 Abs 1 iVm § 43 Abs 3 Z 1 WKG. Die gesetzliche Ermächtigung eines Fachverbandes, für seine Mitglieder bindende Vorschriften zu erlassen, ließe sich unmittelbar aus Art 120b Abs 1 B-VG ableiten. Darin wird gesetzesergänzendes Verordnungsrecht festgelegt.
Somit wird mit dem OGH-Urteil bestätigt, dass auch die Standesregeln des Fachverbandes (nach Beschluss des erweiterten Präsidiums der WKÖ) bindenden Charakter haben können. Für die Standesregeln des Fachverbands Finanzdienstleister sollte dies keine direkte Auswirkung haben, „da wir klarstellen, dass diese Regelungen nur für jene Mitglieder gelten sollen, die sich den Regeln freiwillig unterwerfen". Schreibt der Fachverband der FDL.
Das Urteil finden Sie hier…
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Neues Gütesiegel für Finanzdienstleister ab November
Warum nötig, warum sinnvoll?
In den letzten Monaten haben Vertreter des Fachverband Finanzdienstleister die Vorbereitungsarbeiten für ein neues Gütesiegel abgeschlossen. Dieses können gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler ab November verwenden. Voraussetzung hierfür ist der Beitritt zu Standes- und Ausübungsregeln, die der Fachverband erarbeitet hat.
Diese kann man hier herunterladen...
Der Beitritt ist freiwillig! Aber wer beitritt, verpflichtet sich dazu, diese Regeln im Rahmen der jeweiligen Berufsrechte einzuhalten. Und sich einem Ehrenschiedsgericht zu unterwerfen.
Wozu macht man das?
Qualität soll herzeig- und vergleichbar werden.
Denn: Kunden haben oft das Problem zu erkennen, wer wirklich kompetent ist und wer nicht.
Geld- und Versicherungsgeschäfte zählen zu jenen Geschäften, die Kunden in Ihrem Leben wohl zu selten ausführen, um selbst ausreichend Erfahrung diesbezüglich aufzubauen und das Gegenüber richtig einschätzen zu können. Gleichzeitig haben aber diese Geschäfte langfristige Konsequenzen haben können - im positiven wie auch im negativen Sinne.
Noch dazu gibt es selten Berater/Vermittler von denen man hören würde „Naja so wirklich kenne ich mich da nicht aus…"
Vertrauen in Banken- und Finanzsektor ist nach wie vor im Keller
Gleichzeitig hat sich seit der Finanz- und Wirtschaftskrise ein Vertrauensproblem bei den Konsumenten entwickelt. Verstärkt wird dieses Grundgefühl noch durch zahlreiche Finanzskandale, bei denen wenige gut verdient, viele Konsumenten aber viel Geld verloren haben. Diese Vertrauenskrise wurde in zahlreichen Umfragen, die weltweit geführt wurden, dokumentiert. Vorige Woche zitierte der Börse-Express aus einer CFA-Studie, die Anleger in den USA, Großbritannien, Hongkong und Australien befragte. Ergebnis: Nur 52% der Anleger vertrauen den Finanzdienstleistern und nur 53% den Bankern. In Österreich liefern GfK-Umfragen oder das EU-Verbraucherbarometer ähnliche Ergebnisse.
Höchste Zeit also, um das Vertrauen zurückzugewinnen!
Dazu kommt noch, dass auch die Kompetenten unter den vergangenen Handlungen der Scharlatane zu leiden haben. Der Kunde wirft – mangels Erkennbarkeit der Guten – alle in den „schlechten Topf".
Aber wie kann ein Kunde einen kompetenten Berater erkennen?
Hier kann ein Gütesiegel die Lösung sein.
Wer sich entsprechend aus- und weitergebildet hat und sich den Standesregeln unterworfen hat, bekommt das Gütesiegel des Fachverbands überreicht. Dieses kann dann weiblich genutzt werden. Also auf dem Briefpapier, der Homepage, auf dem Auto, etc. platziert werden und damit dem Kunden signalisieren, ich bin kompetent.
Für Rückfragen: Fachverbands Finanzdienstleister unter finanzdienstleister@wko.at