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Aktuelles Urteil!

B2B-Newsletter > 2015 - Archiv > NL 8/15

News zur Thematik Alpine:Unmittelbares Handlen erforderlich, sonst droht Verjährung im Oktober 2015


Neuigkeiten gibt es von der Front in Sachen ALPINE, die auf einem aktuellen Urteil des Landesgericht Salzburg beruhen. Daher meldete sich Dr. Haslinger von der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte, die auch in dieser Angelegenheit zahlreiche Anleger vertritt und schon mehrere Prozesserfolge verbuchen konnte.

Hier ein kurzes Update - direkt aus dem Urlaub - von Dr. Haslinger:

Die Gerichte kamen unter anderem zum Schluss, dass die Investition in ALPINE von den Banken nicht empfohlen werden hätte dürfen, da diese Wertpapiere der Risikopräferenz der Kläger nicht entsprachen.

Weiters kam das Gericht zum Schluss, dass die Alpine-Anleihe mangels Rating eigentlich als „risikohohes" Anlageprodukt einzustufen ist und von der Bank rechtswidrig und schuldhaft gegen Beratungspflichten verstoßen wurde.

Die Erfahrung zeigt, dass gerade diverse österreichische Banken beim Verkauf von Wertpapieren nicht objektiv beraten und ihren Kunden insbesondere durch den Verkauf von Anleihen der ALPINE und den folgenden Konkurs teils erhebliche Schäden verursacht haben.

Sollten Sie oder Ihre Kunden ein Wertpapier der ALPINE erworben haben, lassen Sie umgehend ihre möglichen Ansprüche in einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch von der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger RAe überprüfen.

Bitte bedenken Sie, dass die Kanzlei eine Vielzahl von Anlegern vertritt und daher aufgrund des Umfanges und der individuellen Gegebenheiten des Einzelfalles die Prüfung möglicher Ansprüche eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Melden Sie sich daher so rasch wie möglich.

Die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger können Sie sowohl telefonisch unter 01/712 84 79, per E-Mail unter rechtsanwalt@neumayer-walter.at oder postalisch an der Adresse Baumannstraße 9/11, 1030 Wien, erreichen.

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