Übergabe in der Familie wird empfindlich teurer
Steuer-Sparen bei Weitergabe von Immobilien: Am 31.12.2015 ist es zu spät!
Sollten Sie daran denken, Immobilien weiter zu geben, sollten Sie rasch handeln, denn ab 1.1.2016 werden Schenkungen empfindlich teurer!
Die Gründe und wie Sie diese Steuererhöhung vermeiden können, verrät uns Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger von der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte.
Frage: Warum kommt es bei der Weitergabe von Wohnungen, Häusern und Grundstücken zu einer Erhöhung der Steuerbelastung?
Dr. Haslinger: "Hintergrund ist, dass in vielen Fällen ab 1.1.2016 die Grunderwerbssteuer deutlich angehoben wird. Insbesondre bei der Weitergabe von Immobilien innerhalb des Familienkreises sollte überlegt werden dies noch heuer zu tun. Bislang galt für Schenkungen zwischen Angehörigen generell ein vergünstigter Steuersatz von 2% gegenüber dem Regulärsteuersatz von 3,5%!
Außerdem wird die Steuer durch die Änderung der Bemessungsgrundlage teilweise dramatisch erhöht; So wird künftig nicht der (deutlich geringere) Einheitswert sondern der Verkehrswert der Liegenschaft als Bemessungsgrundlage herangezogen!"
Wie wirkt sich dies in der Praxis aus? Haben Sie ein exemplarisches Beispiel für unsere Leser?
Dr. Haslinger: „In Zahlen bedeutet das z.B. Folgendes:
Eine Mutter besitzt eine 115 m² große Eigentumswohnung in Wien, die sie ihrer Tochter schenken möchte.
Der Einheitswert beträgt € 17.000,-
Der Verkehrswert beträgt: € 490.000,-
Der dreifache Einheitswert beträgt: € 51.000,-(3 x € 17.000,-)
Steuersatz: 2%
Die fällige Grunderwerbsteuer bis 31.12.2015 beträgt: € 1.020,-
Ab 1.1.2016: € 7.400,- dh fast der s i e b e n f a c h e Betrag!
Diese Steuermehrbelastung kann man sich ersparen, wenn man noch vor Jahresende überträgt!"
Gibt es weiteres zu bedenken?
Dr. Haslinger: "Ja, das Thema ist vielschichtig und eine Prüfung der Gesamtsituation ist notwendig. So kann es in Zukunft zu (mitunter kostspieligen) Diskussion mit der Finanz über die Frage des angemessenen Verkehrswertes kommen.
Vielen Mandanten ist auch die Absicherung des Famillienvermögens vor dem Zugriff der Sozialämter (Pflegegeldregress) oder das Gefühl der Sicherheit betreffend der Regelung der Vermögenslage im Todesfall (Testament,..) bei gleichzeitigem Schutz der eigenem Lebensituation (Wohnrecht,…) wichtig."
Haben Sie für Ratsuchende eine besonderes Service?
Dr. Haslinger: "Wir bieten Interessierten diesbezüglich eine kostenlose telefonische Erstberatung an, die es ermöglichen soll die Entscheidung, ob und wie eine Detailprüfung der Sinnhaftigkeit des Übertrags von Liegenschaften vor dem 31.12.2015 aber auch die Regelung von Erbfolgen anzudenken ist!
Ich stehe gerne mit meinem Team mit Rat und Tat zur Verfügung.
Sie können mich telefonisch unter 01/712 84 79 oder per E-Mail unter rechtsanwalt@neumayer-walter.at erreichen."
Besten Dank für die Informationen.