Arbeits- und Sozialgericht fällt Musterurteil
Krank werden kann erhebliche Folgen haben...
Die Arbeiterkammer berichtet auf ihrer Homepage von „einem richtungsweisenden Urteil", das das Arbeits-und Sozialgericht St. Pölten gefällt habe. Damit sei das Recht der Arbeitnehmer auf Krankenstand eindrucksvoll bestätigt worden.
„Dieses Urteil zeigt einmal mehr, wie rau der Umgang in vielen Betrieben selbst mit schwer erkrankten Beschäftigten ist", wird der Bereichsleiter Arbeitsrechtsberatung der AK Wien, Hans Trenner zitiert. „Krankenstandsmissbrauch wird oft von der Wirtschaftsseite beklagt. In Wahrheit wird er in der überwiegenden Zahl der Fälle von den Unternehmen begangen. Sie drängen immer öfter darauf, dass die Beschäftigten krank in die Arbeit kommen."
Worum ging es im konkreten Fall? Diesen beschreibt die AK wie folgt:
Eine Mitarbeiterin im Einzelhandel hatte sich bei einem Arbeitsunfall im Betrieb eine schmerzhafte Fußverletzung zugezogen. Auf Druck ihrer Vorgesetzten arbeitete sie gegen den Rat ihres Arztes und unter großen Schmerzen weiter, weil in der Firma ein personeller Engpass herrschte und ihr mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gedroht wurde, falls sie sich krank melde.
Erst als die Schmerzen unerträglich wurden und eine Kollegin aus dem Urlaub zurückgekehrt war, meldete sich die verletzte Verkäuferin krank.
Daraufhin kam prompt die Kündigung. Die AK Wien klagte im Auftrag der Frau vor dem Arbeits- und Sozialgericht St. Pölten. Dieses erklärte die Kündigung für ungültig. Begründung: Die Kündigung sei nur erfolgt, weil die betroffene Verkäuferin ihr Recht auf Krankenstand wahrgenommen hatte.
„Der hier vorliegende Fall ist leider kein Einzelfall", so AK-Jurist Hans Trenner. Die AK hat in einer Umfrage unter 5.500 Beschäftigten nach dem Umgang mit dem Thema Krankenstand in ihren Betrieben gefragt.
Ergebnis: 90 Prozent der Befragten sagten, sie wären schon mindestens einmal krank zur Arbeit gegangen, um die KollegInnen nicht im Stich zu lassen oder aus Angst um den Job. „Mehr als jeder zehnte der Befragten gab an, schon einmal im Zuge eines Krankenstandes gekündigt worden zu sein. Weiteren 9 Prozent wurde schon einmal wegen eines Krankenstandes eine ‚einvernehmliche‘ Trennung vom Betrieb nahegelegt."
Foto: 569556_original_R_K_B_by_Petra Bork_pixelio.de
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