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Meinl zahlt 100% & Meinl Direktoren verurteilt

B2B-Newsletter > Interessantes aus den früheren Jahren

Meinl Bank zahlt 100 %
Dr. Johannes Neumayer
informiert über ein Verfahren vor dem Handelsgericht Wien. In einem Prozess einer steiermärkischen Beamtin hat das Handelsgericht Wien die Ablehnungsanträge gegen den Sachverständigen Dr. Imo abgewiesen. Dieser hatte eine Kursbeeinflussung durch die Aktienrückkäufe der Aktien der MEL festgestellt und darauf hatte sich die Klage gestützt. Nachdem die Ablehnung des Sachverständigen nicht erfolgreich war, hat die Meinl Bank AG dem Klagevertreter Dr. Johannes Neumayer erklärt 100% des Klagebegehrens zu erfüllen. Aufgrund der Daten der FMA und der OeNB wurde nachstehende Anteile der Rückkäufe am Handelsvolumen durch den SV Dr. Imo festgestellt.
Die Rückkauf-Graphik finden
Sie hier...

Urteil VwGH: Meinl-Manager haben Markt manipuliert!
Anleger wurden mit Ad-hoc-Meldungen in die Irre geführt.

Der Standard berichtete Ende Juni über eine Entscheidung zum Vorwurf der Marktmanipulation durch irreführende Veröffentlichungen (Ad-hoc-Meldungen), die die MEL 2007 rund um Kapitalerhöhung und Aktienrückkauf publiziert hat. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die nun endgültig bestätigt.
Bereits im Herbst 2008 hatte die Aufsichtsbehörde FMA die MEL-Direktoren Karel Römer, Georg Kucian und Heinrich Schwägler wegen irreführender Ad-hoc-Meldungen zur Kapitalerhöhung zu einer Strafe von je 50.000 Euro verdonnert. Die Berufungsinstanz (Unabhängiger Verwaltungssenat, UVS) kam inhaltlich zum selben Schluss, reduzierte aber die Strafen auf 20.000 Euro. Die Betroffenen gingen zum
Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Dieser wies nun die Beschwerde als "unbegründet" ab.

In der Begründung erhellen sich Vorgänge, die 2007 bei der MEL abliefen. Vorgänge, die auch Gegenstand der MEL-Ermittlungen sind, wie Der Standard berichtet. So wurde am 9. Februar 2007 von der in Jersey domizilierten MEL ad hoc verkündet, sie habe "die größte Kapitalerhöhung in der Unternehmensgeschichte erfolgreich abgeschlossen und vollständig platziert". Der "Erlös von 1,48 Mrd. Euro" werde "zur Finanzierung kürzlich fixierter Projekte dienen".
Tatsächlich eruierten die Behörden, dass 42 Prozent der ausgegebenen MEL-Zertifikate von der Somal auf Aruba gezeichnet wurden. Das Geld dafür (620 Mio. Euro) erhielt Somal via Anleihe von der MEL. Das weitere (auch intern höchst diskret abgewickelte) Ringelspiel: Die Meinl Bank war zwar gemäß Placement and Market Maker Agreement gegenüber der MEL verpflichtet, die nicht platzierten Zertifikate zu übernehmen. Gleichzeitig schloss die Bank aber mit Somal einen Vertrag ab, wonach diese Gesellschaft die nicht platzierten Papiere zeichnen würde.
Auf diese Weise wollte die Bank die Überschreitung der im Bankwesengesetz festgeschriebenen Großveranlagungsgrenze vermeiden. Erklärte Herr Schwägler, einstiger MEL-Board-Direktor. So Der Standard.
Die
Irreführung der Anleger beschreibt der VwGH in seinem Erkenntnis so: "Die MEL-Meldung musste beim verständigen MEL-Anleger den Eindruck hervorrufen, dass sämtliche angebotenen Zertifikate auf dem Markt untergebracht wurden, also ein lebhaftes Interesse von Anlegern an dem Wertpapier bestehe." Tatsächlich habe aber die Bank die Verpflichtung gehabt, die nicht platzierten Papiere zu übernehmen und das bei 40 Prozent der Emission auch getan. Die Einschaltung der Somal, der sie diese Pflicht "überbürdete", ändere daran nichts.
Ebenso irreführend war laut VwGH die Ad-hoc-Meldung vom 27. Juli 2007. Damals verkündete die MEL, sie plane "ein umfangreiches Aktienrückkaufprogramm, das in einer am 23. August in Wien stattfindenden a.o. Hauptversammlung beschlossen werden soll. ... Vorerst plant die Gesellschaft, eigene Aktien ... von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben". Tatsächlich hatte man aber seit 9. Februar bereits an die 52 Mio. Zertifikate (ca. 25 Prozent) selbst erworben, bis 1. August waren es 88,8 Mio. Durchgeführt hat die Ankäufe die Meinl Bank, und zwar im Auftrag der MEL.
"Vor diesem Hintergrund erweist sich die Ad-hoc-Meldung als irreführend, weil diese Botschaft impliziert, dass ein Rückkaufprogramm noch gar nicht begonnen, geschweige denn bereits abgeschossen worden sein kann", konstatierte der UVS - und der VwGH sieht es in seinem Spruch vom 16. Mai genau so.
Im Laufe des jahrelangen Verfahrens hat sich der Kreis der Bestraften und auch die Höhe der Strafe reduziert. Die FMA hatte sechs MEL-Verantwortliche mit je 20.000 Euro gestraft; der UVS reduzierte die Strafe bei drei auf Jersey domizilierten Managern auf je 12.000 Euro. Der VwGH hob die Strafen dieser drei ganz auf; die Bescheide gegen die drei anderen MEL-Manager, Kucian, Schwägler und Römer, haben gehalten.


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