FMA zu marktübliche Entgelte & Compliance
FMA zu "Marktübliche Entgelte" & "Compliance"
In den letzten Tagen stellte die FMA zwei interessante Dokumente auf die homepage.
Die neue Erhebung der marktüblichen Entgelte und Gebühren von Wertpapierunternehmen, Emittenten sowie Depotbanken.
Dabei stellte die FMA im Vergleich zur Erhebung 2010 kaum Veränderungen fest. Einzig bei den „Bandbreiten der Beratungshonorare (0,5 bis 1,5% des veranlagten Vermögens per anno) und der erfolgsabhängigen Vergütungen (10 bis 25% des Erfolgs per anno) sei es zu einer leichten Erweiterung gekommen", ist zu lesen.
Diese von der FMA veröffentlichten Bandbreiten sollen den Kunden als Orientierungshilfe dienen. Anbieter müssen ihre Kunden auf die Veröffentlichung der FMA hinweisen, können jedoch auch abweichende Entgelte verrechnen.
Das Dokument der FMA können Sie hier herunterladen….
„Rundschreiben zu den Compliance-Regelungen gemäß Börsegesetz und Emittenten-Compliance-Verordnung"
Als Begründung schreibt die FMA:
„Da im Zuge von Vor-Ort-Prüfungen bei Emittenten zum Teil gravierende Mängel in der Compliance-Organisation festgestellt wurden, hat die österreichische Finanzmarkt-Aufsichtsbehörde FMA ein „Rundschreiben zu den Compliance-Regelungen gemäß Börsegesetz 1989 und ECV 2007" veröffentlicht.
Dieses Rundschreiben erläutert praxisbezogen wie bei einem Emittenten die Compliance-Organisation gesetzeskonform und zielgerichtet umzusetzen ist. Das Dokument können Sie hier herunterladen…
Fotonachweis: 484612_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio.de