B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
Counter / Zähler
Direkt zum Seiteninhalt

Ergebnis öffentlicher Konsultation ist Ausgangspunkt für Änderungen 2017

B2B-Newsletter > 2016 - Archiv > NL 11/16

EU-Kommission hinterfragte Wirksamkeit und plant 2017 Adaptionen

Das Ergebnis einer öffentlichen Konsultation zum Finanzsektor dient als Basis zum Setzen weiterer Maßnahmen.

Ende November
veröffentlichte die EU-Kommission das Ergebnis einer öffentlichen Konsultation und Sondierung, um die „kumulative Wirkung der neuen, seit der Krise eingeführten Vorschriften auf den Finanzsektor" zu beurteilen, schreibt die EU Kommission in ihrer Aussendung.
Die EU hätte als Reaktion auf die Finanzkrise eine vollständige Überarbeitung ihrer Vorschriften für den Finanzsektor in Angriff genommen und seit 2009 über 40 Rechtsakte erlassen.

Die Kommission kommt zum Schluss: Die Reformen hätten die Märkte stabilisiert, für eine bessere Kapitalisierung der Banken gesorgt, neues Vertrauen geschaffen und das Finanzsystem der EU stärker und widerstandsfähiger gemacht.

Wörtlich schreibt die Kommission:
„Auf die Sondierung sind Hunderte von Rückmeldungen von Interessenträgern eingegangen, die bestätigen, dass der Gesamtrahmen gut funktioniert und sowohl der Finanzstabilität als auch der Transparenz und dem Schutz von Anlegern und Verbrauchern dienlich ist."
Man werde jetzt genau prüfen „ob die neuen Regeln wie geplant funktionieren und entsprechende Änderungen vorzuschlagen, falls dies nicht der Fall sein sollte."

Das folgende
Zitat von Vizepräsident Valdis Dombrovski (zuständig u.a. für Finanzstabilität, Kapitalmarktunion sowie Euro) läßt hoffen, dass die Kommission die aktuellen Probleme der Realwirtschaft (Kreditklemme, mangelndes Wirtschaftswachstum) erkannt hat:

„Europa braucht Regeln, die den Verbraucher schützen und für Finanzstabilität sorgen. Gleichzeitig müssen wir die Voraussetzungen schaffen, damit Finanzinstitute Kredite vergeben, Investitionen tätigen und das Wachstum fördern können. Die Antworten auf die Sondierung zeigen, dass die nach der Krise eingeführten Bestimmungen zwar solide sind, im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit aber noch Spielraum für Verbesserungen bieten. Wir werden deshalb die nötigen Anpassungen vornehmen, um das richtige Gleichgewicht zu finden und eine bessere Finanzierung der Gesamtwirtschaft zu ermöglichen. Unsere Rechtsvorschriften sollen respektiert werden und die Grundlage für Finanzdienstleistungen bieten, die sicher, aber auch dynamisch sind."

Ergebnis der Konsultation sei, dass „keine Änderung des Gesamtrahmens nötig sei", aber es werden „gezielte Folgemaßnahmen in folgenden vier Bereichen vorgeschlagen":

  • Beseitigung unnötiger Regulierungszwänge bei der Finanzierung der Wirtschaft. In einigen Fällen können dieselben aufsichtsrechtlichen Ziele auch auf wachstumsfreundlichere Art und Weise erreicht werden. So schlägt die Kommission beispielsweise vor, das heute verabschiedete CRR2-Paket, das die Risiken im Bankensektor verringern wird, so umzusetzen, dass die Fähigkeit der Banken zur Finanzierung von KMU und anderen Bereichen der Wirtschaft nicht eingeschränkt wird. Dies wird eine ordnungsgemäße Funktionsweise der EU-Märkte für Handelsfinanzierungen und Derivate ermöglichen und den Endnutzern helfen, Risiken besser zu steuern. Die Kommission wird auch prüfen, wie Infrastrukturinvestitionen und andere langfristige Investitionen von Versicherungsgesellschaften aus aufsichtsrechtlicher Sicht zu behandeln sind.

  • Bessere Verhältnismäßigkeit der Vorschriften. Vorschriften, die dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit besser Rechnung tragen, werden den Wettbewerb stimulieren und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems durch Sicherung seiner Vielfalt und Dynamik stärken. Die Kommission schlägt heute vor, kleine und nicht-komplexe Banken im Hinblick auf ihre Berichtspflichten zu entlasten und die Clearing- und Einschussanforderungen der EMIR-Verordnung für nichtfinanzielle Unternehmen, Pensionsfonds und kleine Finanzinstitute (siehe unten) zu überarbeiten. Die Kommission sucht auch nach Wegen, um die Verhältnismäßigkeit der Vorschriften zu verbessern, ohne dabei Aufsichtsziele in anderen Bereichen wie dem Versicherungswesen und der Vermögensverwaltung in Gefahr zu bringen.

  • Reduzierung unnötiger regulierungsbedingter Lasten. Vorschriften sollten ihre Ziele zu den geringstmöglichen Kosten für Unternehmen und letztlich die Endverbraucher und die gesamte Wirtschaft erreichen. Ergänzend zu anderen Maßnahmen hat sich die Kommission dazu verpflichtet, Doppelarbeit und übermäßige Berichtspflichten zu verringern, und wird zu gegebener Zeit eine umfassende Überprüfung vornehmen, um zu ermitteln, wie die Belastung verringert und die Berichterstattung konsolidiert und vereinfacht werden kann, ohne Abstriche an Aufsichtszielen zuzulassen.

  • Kohärentere und voraus schauendere Gestaltung der Vorschriften. In der Sondierung wurden auf mehrere unerwünschte Wechselwirkungen und Widersprüche zwischen einzelnen Vorschriften hingewiesen. Ein Beispiel hierfür ist die Wechselwirkung zwischen der Verschuldungsquote und der EMIR-Clearingpflicht. Diese könnte dem Ziel einer Risikominderung durch zentrales Clearing zuwiderlaufen und wird im heutigen CRR2-Vorschlag behandelt. Um verbleibende Lücken im Regelwerk zu schließen, wird die Kommission in Kürze einen Vorschlag für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien (CCP) erlassen. Zur Verbesserung des Schutzes von Anlegern und Verbrauchern wird die Kommission im Jahr 2017 einen Aktionsplan veröffentlichen, in dem sie die einzelnen Schritte zur Schaffung eines stärker integrierten Binnenmarkts für Retail-Finanzdienstleistungen darlegen wird.

Soweit die Informationen der EU-Kommission über Ihre Verbesserungs-Maßnahmen.

Die Kommission werde die „Fortschritte überwachen" und „bis Ende 2017 einen Bericht über die Ergebnisse und mögliche nächste Schritte veröffentlichen".
Quelle: Bericht der EU Kommission


Zurück zum Seiteninhalt