Neue Hoffnung für Amis-Geschädigte
AMIS: Neue Hoffnung für Geschädigte:Auch das OLG verurteilt die Republik zur Zahlung & Letzter Angeklagter verurteilt
Das einstige Vorstandsmitglied der Pleite-Firma AMIS (ging 2005 in Konkurs), Wolfgang Gänsdorfer, wurde vorige Woche als letzter der fünf in der AMIS-Causa Angeklagten verurteilt. Und zwar zu 4 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 8.500 Euro. Laut Staatsanwaltschaft war Gänsdorfer ein Hauptakteur im AMIS-Betrugs-System. Insgesamt seien rund 16.000 Anleger um rund 65 Mio. Euro geschädigt worden(so die APA).Der ehemalige Leiter des AMIS-Fondsmanagement wurde durch Aussagen der EX-Vorstände Loidl und Böhmer belastet. Ihm wird ein Schaden von 49 Mio. Euro zugerechnet. Loidl und Böhmer flohen zunächst nach Südamerika, wurden Ende 2007 wegen schwerem gewerbsmäßigen Betrugs zu sieben Jahren Haft verurteilt und sind seit Juli 2010 wieder auf freiem Fuß (auf Bewährung, nach dem Verbüßen von 2/3 der Haft).
Aufatmen für Amis Anleger. Das OLG Wien hat im Verfahren 14 R 36/11h die Haftung der Republik Österreich bestätigt und sie erneut zur Schadensübernahme verpflichtet. Dr. Johannes Neumayer gratuliert Anwalt Dr. Wallner. Seine Mandantin hat nun auch im zweiten Rechtsgang das Amtshaftungsverfahren gewonnen. Unter anderem aufgrund mehrerer Schreiben von Dr. Neumayer an die BWA (Bundeswertpapieraufsicht, Vorgänger der FMA) im Jahr 2000 und 2001, die nicht zum Anlass weiterer Prüfungen genommen wurden. Wie das Erstgericht, kam auch das OLG zur Auffassung, dass die "Auffälligkeiten des AMIS-Gebührenmodells bei den Aufsichtsorganen die Alarmglocken schrillen lassen hätten müssen"
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Republik steht es frei den OGH anzurufen.
Die Vergleichsgespräche mit der Republik, die den Anlegern rasch 27 % beschert hätten, liegen lt. Dr. Neumayer auf Eis, da die Kostenfrage eines Prozesskosten-Finanzierer ungeklärt zu sein scheint. Und die Republik forderte, dass mindestens 83% der betroffenen Anleger zustimmen. Damit könnte, zuzüglich zu den aus dem Amis-Liquidationsverfahren in Luxemburg zu erwartetenden max. ca. 63% Ausschüttungen fast 90% des Schadens der Geschädigten abgedeckt werden.
Wie geht es weiter? Nachdem der VfGH eine Staatshaftungsklage von Neumayer & Haslinger nur unter dem Aspekt einer noch möglichen freiwilligen Zahlung der AeW GmbH (Anlegerentschädigungseinrichtung) abgewiesen hat, dort die Deckung nicht vorhanden ist (ca. 3 % der Anlegeransprüche sind derzeit mit Beiträgen gedeckt) werden neue Staatshaftungsklagen für Anleger eingebracht werden, die nicht verjährt sind, weil die Nichtzahlung durch die AeW ja nicht feststand.