B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Neues von den Gerichten

B2B-Newsletter > Interessantes aus den früheren Jahren

Aktuelles aus den Gerichten:

  • OGH-Entscheidung betreffend MEL-Zertifikate


Am 28. Feber bestätigte der OGH ein Urteil des Landesgerichts Salzburg.
In diesem Urteil, das die
Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger erreicht hat, wird zum zweiten Mal bestätigt, dass MEL-Zertifikate als mittleres Risiko verkauft werden durfte, wenn der Kunde zumindest von einem Risiko wusste/informiert wurde.
Das Urteil können Sie
hier nachlesen...


  • AvW-Berater zu Schadenersatz verurteilt


Das Oberlandesgericht (OLG) Linz sprach ein „richtungsweisendes Urteil" – so der erfolgreiche Anwalt Dr. Pascher. Der Berater muss der Anlegerin das gesamte eingesetzte Kapital (rund 56.000 Euro) zurück zahlen.
Das Urteil ist beachtlich, da der Berater als Finanzdienstleistungsassistent (FDLA) tätig war. Als solcher haftet er für Falschberatungen nicht, sondern die konzessionierte Wertpapierfirma, für die er tätig war. Also die AvW Invest AG.
Da diese im Konkurs ist, wäre außer der eventuellen Konkursquote nichts zu holen gewesen.
Jedoch hätte der Berater die AvW-Papiere fälschlicherweise als "sicher" dargestellt, auch wäre von einer jederzeitigen Rückkaufsmöglichkeit die Rede gewesen.
Die Anlegerin habe zwar Formulare mit Risikohinweisen nur überflogen. Das war sorglos, stellte das Gericht fest, aber das Verschulden des Beraters hätte überwogen, da er den Anschein erweckt hätte, dass er sachkundig sei. (Standard, Wirtschaftsblatt, Kleine Zeitung)


  • OLG Graz bestätigt Forderung von AvW-Opfer  


Ebenfalls brisant ist ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Graz.
Das OLG kommt zum Schluss, dass den Anlegern ein Recht zusteht, den Genussschein direkt an AvW zurück zu verkaufen und AvW dabei eine korrespondierende Pflicht hat", so wird Anwalt Erich Holzinger in der Wiener Zeitung zitiert.
Auch hier wird auf den zugesicherten Rückkauf Bezug genommen:
„Sämtliche Werbeunterlagen vermitteln laut OLG den geradezu auf der Hand liegenden Eindruck, dass die Genussscheine jederzeit zum aktuellen Kurswert von der Emittentin zurückgekauft werden und zwar auf Basis des damals aktuellen Kurswerts. "

Eine Insolvenzforderung des AvW-Opfers wurde in Höhe des vollen Rückkaufswerts von knapp 263.000 Euro zuerkannt.
(Wiener Zeitung, FondsProfessionell).


  • VKI: 2300 AWD-Anleger schließen sich Sammelklage an


Erst kürzlich hatte das Handelsgericht Wien (HG) die Sammelklage des VKI
(Verein für Konsumenteninformation) als zulässig erkärt. Nun meldete der VKI dass sich 2.300 Anleger, die Geld durch Immofinanz - bzw. Immoeast-Aktien verloren hätten, die vom AWD vermittelt worden waren, der VKI Sammelklage anschließen.
Auf der Konsument-Homepage erfährt man, dass sich rund 6500 Konsumenten über die Vermittlung von Aktien der Immofinanz AG und Immoeast AG durch Berater des AWD beim VKI beschwert hätten. Der hochgerechnete Schaden soll rund 40 Millionen Euro betragen. ( siehe Konsument,  FondsProfessionell).


Fotonachweis: aboutpixel.de_paragraph_Fotograph_Sergei Brehm


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