Was soll PSD-2 zur Schaffung eines EU-Binnenmarkt für Zahlungsverkehr beitragen?
EU beschließt Zahlungsdienste-Richtlinie PSD 2
Was wird sie bringen?
Die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD-2) bildet die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für den Zahlungsverkehr. Die Richtlinie sieht die Einführung moderner und umfassender Vorschriften vor, die für alle Zahlungsdienstleistungen in der Europäischen Union gelten werden.
Ziel ist es, dass grenzüberschreitende Zahlungen so einfach, effizient und sicher werden wie ’nationale’ Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats. Außerdem soll der Wettbewerb verbessert werden, indem die Zahlungsverkehrsmärkte für neue Anbieter geöffnet werden, was zu höherer Effizienz und geringeren Kosten führen dürfte. Gleichzeitig schafft die Richtlinie die nötige rechtliche Basis für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA).
In Österreich hatte die PSD-1 oder ZDR-1 (für Zahlungsdienste-Richtlinie) für Aufregung gesorgt, weil sich die Zahlscheingebühr, die sehr gerne von Telekom-Firmen oder Versicherungen eingehoben wurde, als inkompatibel zur ZDR 1 herausstellte. Die Konsumentenschützer bekämpften diese „Strafgebühr" durch zahlreiche Klagen. Letztlich sprach der EUGH ein Machtwort. Wir haben darüber mehrmals berichtet. Zum Nachlesen bitte hier klicken....
Und nun wurde Ende 2015 vom Europäischen Parlament die Richtlinie für Zahlungsdienste überarbeitet und als PSD-2 bekannt gegeben.
Welche Vorteile sollen sich aus der überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie PSD-2 ergeben?
Die neuen Vorschriften sollen Zahlungsdienste sicherer machen und Entwicklung und Verwendung innovativer Internet- und mobiler Zahlungen fördern, schreibt die Europäische Kommission auf ihrer Homepage. Konkret seien 3 Ziele angestrebt worden:a) Wirtschaftliche Vorteile
Die neuen Vorschriften werden den Wettbewerb im elektronischen Zahlungsverkehr ankurbeln, was für die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr und bessere Zahlungsdienste und Anbieter bedeuten werde. Außerdem erfasst die PSD2 auch einige neue Akteure in der Welt der Zahlungsdienste. Dazu gehören „Zahlungsauslösedienste", die bereits in mehreren Mitgliedsländern angeboten werden und es den Verbrauchern ermöglichen sollen, direkt für Internetbuchungen oder Onlineshopping zu zahlen, ohne Einsatz einer Kreditkarte.
Eine weitere Neuerung sind „Kontoinformationsdienstleister", die es den Verbrauchern ermöglichen sollen, einen umfassenden Überblick über ihre finanzielle Situation zu erhalten und ihr Konsumverhalten, ihre Ausgaben und ihren Finanzbedarf benutzerfreundlich zu analysieren.
Die PSD-2 werde überdies zur Senkung der Gebühren beitragen, die Verbraucher oft für Kartenzahlungen entrichten. Die in manchen EU-Ländern verbreitete und häufig mit dem englischen Begriff „Surcharging" bezeichnete Praxis der Berechnung von Aufschlägen wird für die meisten Kartenzahlungen in der EU künftig unzulässig sein. Dies wird sowohl für Internet-, als auch für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen gelten.
Verbesserte Sicherheitsmaßnahmen würden außerdem dazu führen, dass die Verbraucher besser gegen Betrug und anderen Missbrauch oder nicht autorisierte Zahlungen geschützt sind. Ferner wird der Höchstbetrag, für den Nutzer/-innen im Falle einer nicht autorisierten Zahlung haften, von 150 auf 50 Euro gesenkt, es sei denn, sie haben in betrügerischer Absicht oder grob fahrlässig gehandelt.
b) Verbraucherrechte
Die aktuelle Richtlinie über Zahlungsdienste schützt unter bestimmten Voraussetzungen die Verbraucherrechte im Falle einer unrechtmäßigen Abbuchung von einem Konto. Mit den neuen Vorschriften wird ein bedingungsloses Erstattungsrecht bei einer Lastschrift im SEPA-Gebiet (d. h. Abbuchung in Euro) eingeführt – auch im Falle eines streitigen Zahlungsvorgangs.Lastschriftverfahren für andere Währungen als den Euro werden weiterhin nach den Vorschriften der aktuellen Richtlinie funktionieren. Die Mitgliedstaaten können jedoch für den Zahler vorteilhaftere Erstattungsrechte einführen.
Bei Lastschriften werden Verbraucher auch dann besser geschützt werden, wenn der Betrag des Zahlungsvorgangs vorab nicht bekannt ist, zum Beispiel beim Autoverleih oder bei Hotelbuchungen. Der Zahlungsempfänger kann erst dann Geld auf dem Konto des Zahlers blockieren, wenn dieser den genauen Betrag genehmigt hat.
Die PSD-2 verbessere überdies die Rechte der Verbraucher bei Zahlungen in anderen Währungen als dem Euro oder bei Überweisungen und Finanztransfers außerhalb Europas.
c) Zahlungssicherheit
Die neuen Vorschriften bieten einen höheren Grad der Zahlungssicherheit, was ein wichtiges Thema für viele Verbraucher sei, vor allem bei Internetzahlungen. Alle Zahlungsdienstleister werden nachweisen müssen, dass sie bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Zahlungen getroffen haben. Die operationellen und sicherheitstechnischen Risiken und die entsprechenden Gegenmaßnahmen müssen künftig jährlich geprüft werden.
Die neuen Vorschriften werden voraussichtlich Ende 2017 in Kraft treten.
Quelle: Homepage des EU-Parlaments
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