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Die Frankfurter Mängel-Liste

B2B-Newsletter > 2015 - Archiv > NL 8/15

Urlaub verpatzt? War der Wurm drin?
Wie reklamieren, um zu Ihrem Recht zu kommen?

Viele von Ihnen hatten hoffentlich einen sehr schönen, sehr erholsamen Urlaub. Doch einige von Ihnen haben wahrscheinlich Ärger erlebt. Die Reise war verspätet, die Unterkunft entsprach nicht dem Prospekt, eine Zusage wurde nicht eingehalten.

Was man in so einem Fall tun kann, hat die Arbeiterkammer sehr übersichtlich dargestellt und gibt Tipps, was man dann tun kann, um zu seinem Recht zu kommen. Und weist auf die „Frankfurter Liste" hin, in der häufige Mängel aufgelistet und mit einem Abschlagswert bewertet sind. So erfahren Sie, wie viel Prozent Preisminderung Sie für diesen Mangel verlangen dürfen.

Diese Liste wurde von Richtern des Landesgerichts Frankfurt erstellt und wird auch von österreichischen Gerichten immer wieder herangezogen, wenn es um Preisminderungsansprüche aufgrund von Reisemängeln geht. Die AK weist aber darauf hin, dass die Liste nur eine grobe Orientierungshilfe und nicht verbindlich sei.

Einige Beispiele:

  • Lärm in der Nacht: 10-40 %

  • Dreibett- statt Doppelzimmer: 20-25 %

  • fehlender Balkon (trotz Zusage): 5-10 %

  • verdorbene, ungenießbare Speisen: 20-30 %

  • nicht genügend warme Speisen: 10 %

  • verschmutzter Pool: 10-20 %

Sollten mehrere Mängel gleichzeitig aufgetreten sein, können die betreffenden Prozentsätze innerhalb gewisser Grenzen addiert werden.


Hier die AK-Tipps:

  • Recht auf Gewährleistung:

Waren Hotel, Pool, Strand, … im Urlaub nicht so wie versprochen, haben Sie Anspruch auf Gewährleistung. Der Reiseveranstalter muss für die im Katalog oder Prospekt zugesagten Leistungen einstehen.

  • Ansprüche mit Musterbrief sichern:

Machen Sie nach der Rückkehr Ihrer Reise Ihre Ansprüche sofort mit einem eingeschriebenen Brief geltend.
Beschreiben Sie die Mängel und fordern Sie eine angemessene Preisminderung. Nutzen Sie dazu einfach den Musterbrief für Reisereklamationen! Zum Herunterladen hier klicken...

  • Frankfurter Liste als Hilfe:

Die Frankfurter Tabelle (hier zum Herunterladen...) bietet eine Orientierung bei Pauschalreisen für Ihre Ansprüche auf Preisminderung. Darin finden sich die häufigsten Reisemängel und die dazugehörenden „Abschläge" – sie ist nicht verbindlich.
 

  • Bares ist Wahres:

Lassen Sie sich bei Ihren Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren.

  • Schadenersatz denkbar:

Für entgangene Urlaubsfreude ist Schadenersatz möglich. Voraussetzung: zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.

  • Beweise immer sichern:

Der nächste Urlaub kommt bestimmt – falls da etwas schiefgehen sollte, beanstanden Sie die Mängel auch einmal gleich vor Ort. Es gilt: Mängel immer dokumentieren (etwa Fotos, Videos, Zeugen).

  • Geld bei Flugverspätung:

Hebt das Flugzeug mindestens zwei oder mehr Stunden später ab, haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und wenn nötig auf ein Hotel. Bei einer Verspätung von drei oder mehr Stunden steht Ihnen auch eine Entschädigung zu.

  • Rücktritt bei Unruhen & Co:

Wenn unvorhersehbare Ereignisse nach Vertragsabschluss passieren und eine Reise unmöglich oder unzumutbar wird, können Sie kostenfrei stornieren. Bei einer offiziellen Reisewarnung können Sie jedenfalls kostenlos von der Reise zurücktreten. Am besten, Sie kontaktieren Ihren Reiseveranstalter.

Quellen: Homepage der Arbeiterkammer und Verbraucherrecht.at, Der Konsument

Foto: Uwe Drewes, Pixelio.de

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