Säumnisgebühr
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Details zur Säumnisgebühr:
Wir hören immer öfter, dass von der FMA Säumnisgebühr verhängt wurde. Daher ein paar Infos, wie z.B.:
Was ist eine Säumnisgebühr, wann wird sie verhängt, wie hoch kann sie ausfallen und warum können Sie nicht dagegen berufen?
Die Säumnisgebühr ist eine VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE Gebühr die bei Nichteinhaltung von Fristen eingehoben werden kann.
Die Säumnisgebühr ist in § 22a. FMABG (Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) geregelt. Darin steht: Kommt ein der Aufsicht der FMA gemäß § 1 unterliegendes Unternehmen oder eine sonstige Person oder Einrichtung
1. den Pflichten oder Anordnungen gemäß
- § 73 Abs. 2 und 4 WAG 2007 (Rechnungslegung und Jahresabschluss WPF)
- § 74 Abs. 2 und 4 WAG 2007 (Rechnungslegung und Jahresabschluss WPDLU)
2. den Vorlagepflichten auf Grund einer Anordnung gemäß
- § 91 Abs. 3 Z 1 bis 4 und 8 WAG 2007 (Einsichtsrecht und Auskunftsrecht der FMA) nicht rechtzeitig nach, so kann die FMA dem Unternehmen oder der sonstigen Person oder Einrichtung gleichzeitig mit der Aufforderung zur Nachholung für den Fall, dass sie erfolglos bleibt, oder nach vorangegangener erfolgloser Aufforderung die Zahlung einer Säumnisgebühr bis 7 000 Euro an den Bund vorschreiben. Hiebei ist auf das Ausmaß der Verspätung sowie auf die Behinderung der Überwachung der Geschäftsgebarung und die Mehrkosten Bedacht zu nehmen, die durch die verspätete Vorlage verursacht werden. Der Vorgang der Vorschreibung der Säumnisgebühr kann bis zum Wegfall der Säumnis mehrmals wiederholt werden.
Das Besondere an Säumnisgebühr liegt darin, dass die Abgabenbehörden bei Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale zur Vorschreibung des Säumniszuschlages von Gesetzes wegen - unter Ausschaltung jedweden Ermessens - verpflichtet sind.
Wenn also z.B. Ihr Jahresabschluss zu spät bei der FMA einlangt, ist es völlig unerheblich, ob Sie oder eine andere Person zu lange damit beschäftigt waren, Ihr Sekretariat ihn an die falsche Adresse gesandt hat oder die Post einfach nicht ankam...