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Konkurs der AeW noch abwendbar?

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Konkurs der AeW (Anlegerentschädigung) noch abwendbar?  Finanzministerium will nicht helfen!

„Presse“ bzw. „Standard“ berichteten vor kurzem, dass das Finanzministerium nicht bereit sei, der AeW (Anlegerentschädigung der Wertpapierfirmen) unter die Arme zu greifen. Trotzdem diese durch den AMIS-Skandal in Schwierigkeiten geraten ist und pleite wäre, wenn sie für den AMIS-Schaden aufkommen müsste. Es soll ca. 14.000 Amis-Geschädigte geben, die seit Jahren auf rund 130 Mio. € warten. Und auch die AvW-Geschädigten werden bezahlt werden müssen (hier soll es um einen Schaden von 300 Mio. € gehen).

Die Finanzierung der AeW erfolgt durch die eigenen Mitglieder. Bis zur WAG-Novelle 2007 waren das alle WPDLUs „die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden“ durchführten. Seit dem WAG 2007 müssen zusätzlich jene Wertpapierfirmen der AeW angehören, deren Konzession „die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben“, beinhaltet. Diese Firmen zahlen pro Jahr max. 10 % ihres Eigenkapitals in die AeW ein. Dzt. soll die AeW über ca. 5 Mio € verfügen. Also viel zu wenig, um alle zu befriedigen. Die WPF wehren sich nun gegen eine Kapitalerhöhung, weil sie weitere Einzahlungen in die AeW als Existenzbedrohung für ihre eigenen Unternehmen sehen. Und sie fordern einen Beitrag des Staates, weil die Republik wegen mangelhafter Aufsicht zur Amtshaftung verurteilt wurde. Das entspricht den Grundsätzen des Europarechts, dass ein Mitgliedstaat, der eine EU-Richtlinie nicht oder fehlerhaft umsetzt, schadenersatzpflichtig ist.

Harald Waiglein, Sprecher des Finanzministeriums
, wird von der APA mit der Aussage zitiert, dass die AeW-Geschäftsführung mit Hinweis auf Konkursgefährdung der AeW auf das Finanzministerium Druck ausübe. Und Herr Waiglein hinterfragt, ob die AeW überhaupt in Konkurs gehen könne. Bereits einmal habe dies ein Gericht nicht anerkannt.


Aufgrund dieser riesigen AMIS-Schadenssumme hat die
Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger einen Konkursantrag gegen die AeW gestellt.
Verschärft wird die Lage der AeW auch durch ein Urteil, das die Republik Österreich wegen massiven Pflichtverletzungen der früheren Bundeswertpapieraufsicht zur Haftung für den Gesamtschaden verdonnert. Das Urteil (30 Cg 18/06x) ist zwar nicht rechtskräftig, hat bei der Republik Eindruck gemacht. Man kann Details auf der VKI-Homepage
oder hier nachlesen…

So wurden von der Finanzprokuratur(die Anwaltskanzlei der Republik) die AMIS-Anleger-Anwälte (u.a. Dr. Neumayer und Dr. Haslinger von Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte) zu Besprechungen eingeleitet.

Der oberste Gerichtshof OGH hat in der Entscheidung 6Ob235/09s  festgestellt, dass die AeW den Geschädigten den Betrag von bis zu 20.000 Euro ersetzen muss.

Die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger erhöht aber den Druck auf den Bund: Dr. Haslinger hat beim Verfassungsgerichtshof erneut eine Staatshaftungsklage gegen die Republik eingebracht: Wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie eingebracht. zugleich die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof beantragt.

"Die Republik hat uns im Rahmen des Koordinierungsausschusses AMIS zwei Jahre hingehalten, und die Gerichte haben trotz einiger richtungsweisender Urteile den Anlegern noch keinen messbaren Erfolg gebracht", sagt Anwalt Haslinger. In der 18-seitigen Klage wirft Haslinger der Republik vor, mit der Anlegerentschädigung der Wertpapierfirmen (AeW) eine missglückte Einrichtung geschaffen zu haben, die "ohne Unterstützung der Republik Österreich pleite ist", aber laut Handelsgericht Wien auch "nicht insolvenzfähig" ist.

Was bedeutet das?
Einerseits gibt es einen Spruch des Obersten Gerichshof, der besagt, dass die AMIS-Geschädigten von der AeW mit bis zu 20.000 € entschädigt werden müssen. ABER: Der AeW fehlt das Geld, um alle Geschädigte auszuzahlen. Der Verfassungsgerichtshof hat vorher entschieden, dass der Schaden für die AMIS-Anleger erst dann eintritt, wenn die AeW insolvent ist.
Daraus folgert Dr. Haslinger: "Die Klägerin wird in eine unauflösbare Zwickmühle begeben, die aufzeigt, dass der Gesetzgeber die Anlegerentschädigungsrichtlinie auf unverzügliche Entschädigung der Anleger nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat.

Aber wie man es dreht oder wendet: Letztlich muss die Republik bzw. der Steuerzahler in jedem Fall zahlen. Entweder muss der Staat einspringen weil die AeW nicht zahlen kann (was jetzt erfüllt zu sein scheint). Oder weil die AeW nicht EU-richtlinienkonform ist (eine AeW, die nicht zahlen kann/muss, widerspricht EU-Recht).Unabhängig von den Verhandlungen gibt es auch Pläne des Fachverbandes der Finanzdienstleister. Dazu schrieb der Fachverbandes vorige Woche:

„Zu den internen Vorgängen der AeW geben wir keine Auskunft und verweisen auf die GF (Mag. Gotsmy und Mag. Lubenik) und Beiratsvorsitzenden (Mag. Klinger). Unsere Rolle ist es, die Konzessionen sicher zu stellen und daher werden wir die Gründung einer neuen Gesellschaft durch die Wertpapierfirmen initiieren.
„Es ist jedoch nicht einzusehen, dass die gesetzestreu arbeitenden Wertpapierfirmen durch einen Haftungsfall bei dem bereits massive Verfehlungen der Aufsicht festgestellt wurden, in ihrer rechtlichen Grundlage gefährdet werden. Es ist die Aufgabe des Staates, hier eine Lösung nicht nur für die Anleger sondern auch für die ungefähr hundert Unternehmen mit den tausenden Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen zu finden. Der österreichische Gesetzgeber sollte daher endlich seiner Verpflichtung gegenüber den Anlegern und Wertpapierfirmen nachkommen.“

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