B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
Counter / Zähler
Direkt zum Seiteninhalt

Interessante Urteile und Sammelklage

B2B-Newsletter > Interessantes aus den früheren Jahren

Interessante Urteile bzw. neue Sammelklage – Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger informiert!

Dr. Haslinger von Neumayer, Walter und Haslinger Rechtsanwälte stellt zwei interessante Urteile zur Verfügung.

Einerseits eine Entscheidung des Oberlandesgerichts(OLG) zum Thema Dragon FX Garant. Diese ist deshalb besonders interessant, weil hier das OLG erstmals und ausdrücklich festhält, dass beim Verkauf des Wertpapiers Dragon FX Garant der vertreibende Rechtsträger (hier die Aviso Zeta Bank, vormals Constantia Privatbank AG) verpflichtet ist, auf die Emittenten- und auch die Garantenstellung von Lehman hinzuweisen. Das bedeutet, dass ein
Hinweis darauf erfolgen muss, dass es eben kein Produkt der Constantia war und sie daher nicht garantiert.

Wörtlich steht dazu im Urteil:

Die Argumentation der Beklagten mit dem besonderen Bildungsgrad von Dr. XXXXXX geht ins Leere, weil auch einem Universitätslehrer nicht auswendig bekannt sein
muss, wer Emittent und Garant von welchem Finanzprodukt ist.
Die allgemein gehaltene Überlegung, ein Kunde wisse, dass nicht nur das Finanzinstitut selbst Wertpapiere ausgebe sondern dass auch Wertpapiere von Dritten angeboten und verkauft würden, trifft zwar für sich genommen zu, enthebt aber das Institut (die Beklagte) nicht von der Verpflichtung, im konkreten Fall ihre Kunden vor dem Abschluss eines Vertrages über die wesentlichen Umstände zu informieren. Würde man den Standpunkt der Beklagten weiter verfolgen, müsste man auch damit argumentieren, dass dem durchschnittlichen Kunden egal wäre, von wem angebotene Wertpapiere ausgegeben würden und wer dafür garantiere.


Das gesamte Urteil können Sie von der Seite „Interessante Urteile“ herunterladen und zwar hier….

Die zweite richtungsweisende Entscheidung zum Thema stammt vom Handelsgericht(HG) zum selben Wertpapier. Darin setzt sich das HG zurecht lt. Dr. Haslinger – kritisch mit der bisherigen OLG Judikatur, zum Dragon FX Garant auseinander. Näheres können Sie auf den Seiten 12ff nachlesen. Und zwar hier….

Dr. Haslinger: „Beide Urteil freuen mich besonders deswegen, weil damit richtungsweisend für das Produkt Dragon FX Garant (auch) eine Aufklärungspflicht darüber festgelegt wird, wer der Garant des Produktes ist und eben darauf hinzuweisen war, dass dies nicht die Constantia war.

Gerade aus meiner Praxis weiß ich von zahlreichen AWD Fällen, in denen die AWD-Berater auf diesen Umstand offenkundig nicht hingewiesen haben! Wir haben uns daher entschlossen, die
Anliegen betroffener Anleger im Rahmen einer neu geschaffenen Klagegemeinschaft zu bündeln".

Zurück zum Seiteninhalt