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Die neue Versicherungsvermittler-Richtlinie ist da!

B2B-Newsletter > 2015 - Archiv > NL 11/15

Neue EU-Regeln kommen binnen 24 Monaten.
EU Parlament freut sich auf besseren Verbraucherschutz.


Bessere Informationen, mehr Transparenz: Die neuen Vorschriften für den Verkauf von Versicherungen, die das EU-Parlament am Dienstag angenommen hat, sollen die die Rechte der Verbraucher stärken, denen das gleiche Schutzniveau auf allen Versicherungsvertriebskanälen zugutekommen soll. Deshalb sollen die neuen Regeln nicht nur für Versicherungsunternehmen und -vermittler gelten, sondern für alle Marktteilnehmer, die Versicherungen verkaufen, wie etwa Reisebüros und Autovermietungsfirmen. Kann man auf der Homepage des europäischen Parlaments lesen.Neben den Zielen der EU finden Sie auch eine erste grobe Einschätzung (dazu hier klicken...), was der gestrige Beschluss auf 150 Seiten in der Praxis bedeuten könnte (noch wissen wir nicht, ob nicht Österreich die Regelung strenger auslegt, als Brüssel dies vorsieht).

Welche Ziele verfolgt die EU mit der neuen Richtlinie? Was soll kommen? Versicherungsvertreiber sollen bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ihren Wohnsitz haben, eingetragen werden. So steht es in dem verabschiedeten Text. Die Versicherungsunternehmen sowie die Vertreiber müssen ihre Identität und Anschrift sowie das Register, in dem sie eingetragen wurden, dem Kunden mitteilen.

Weiterhin müssen Versicherungsvermittler eine Versicherung, die Haftpflicht bei Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten abdeckt, in Höhe von mindestens 1,25 Millionen Euro für jeden einzelnen Schadensfall und von 1,85 Millionen Euro für alle Schadensfälle eines Jahres abschließen.

Um die Kunden dagegen zu schützen,
dass ein Versicherungsvertreiber finanziell nicht in der Lage ist, eine Prämie oder einen Erstattungsbetrag auszuzahlen, müssen die Vertreiber über eine finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, die jederzeit 4% der Summe ihrer jährlichen Prämieneinnahmen, mindestens jedoch 18.750 Euro, entspricht.

Klare und deutliche Informationen
Versicherungsunternehmen müssen den Kunden Informationen über die Art der Vergütung, die ihre Angestellten beim Vertrieb von Versicherungsprodukten erhalten, zukommen lassen, und bei bestimmten komplexen Lebensversicherungsprodukten, auch über die Gesamtkosten des Versicherungsvertrags einschließlich Beratungs- und Dienstleistungskosten.

Versicherungsvertreiber werden ebenfalls dazu verpflichtet, etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Weiterhin sollten deren Vergütungsregelungen keine Anreize schaffen, einem Kunden ein bestimmtes Versicherungsprodukt zu empfehlen, wenn ein anderes Produkt den Bedürfnissen des Kunden besser entsprechen würde.

Vor Abschluss eines Vertrags über Versicherungsprodukte (die keine Lebensversicherungsprodukte sind) sollte der Kunde ein Informationsblatt mit standardisierten Informationen zur Art der Versicherung, zu den vertraglichen Verpflichtungen, den abgedeckten und ausgeschlossenen Risiken und zu anderen Elementen in klarer Sprache erhalten. Ähnliche Vorschriften gelten bereits für komplexe Lebensversicherungsprodukte.

Ausnahmen
Die Vorschriften gelten nicht für alle Versicherungsvertreiber. Ausnahmen gelten beispielsweise, wenn die Versicherung eine Zusatzleistung zur Lieferung von Gütern oder zur Erbringung von Dienstleistungen darstellt und der Abdeckung des Schadens- oder Diebstahlrisikos dient, oder wenn die Prämie für das Versicherungsprodukt bei anteiliger Berechnung auf Jahresbasis nicht 600 Euro übersteigt.

Die nächsten Schritte
Die neuen Vorschriften müssen noch von den Mitgliedstaaten gebilligt werden, die sie binnen 24 Monaten umsetzen müssen.

Quelle: Homepage des Europäischen Parlaments

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