Der Weg vom FDLA zum Wertpapiervermittler
Möchten FDLAs in der Branche bleiben, müssen sie sich weiterbilden!
Per 31.8. läuft das Gewerbe des Finanzdienstleistungsassistenten, umgangssprachlich oft als FDLA bezeichnet, aus. Danach ist eine Tätigkeit als FDLA nicht mehr möglich.
Möchten Sie in der Branche weiter tätig sein, müssen Sie sich zum Wertpapiervermittler, Vermögensberater, Agent oder Makler weiterbilden.
Das Gewerbe zum „Wertpapiervermittler (WPV)" gibt es seit dem 1. September 2012.
Bis zum 31.8.2014 gibt es noch eine Übergangszeit, die FDLAs nutzen konnten, um sich zu entscheiden, ob Sie diesen Beruf aufgeben oder weiter machen möchten.
Nach dem 31.8. ist für die Ausübung der Wertpapierberatung sowie Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente für Wertpapierunternehmen entweder das reglementierte Gewerbe des Wertpapiervermittlers oder des gewerblichen Vermögensberaters erforderlich.
Wie der Weg vom FDLA zum WPV aussehen könnte, hat der Fachverband der Finanzdienstleister in einer übersichtlichen Checkliste zusammengefasst. Diese können Sie hier herunterladen…