B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Neue EU Richtlinie(n) für den Zahlungsverkehr

B2B-Newsletter > 2013 - Archiv > NL 5_13

Neuheiten im Zahlungsverkehr
a) Höhere Mahnspesen, kürzere Zahlungsfristen
Seit März gelten neue Regeln, die auf die EU- Zahlungsverzugsrichtlinie 2001/7/EU zurück gehen. „Schneller zahlen" ist nun die Devise. Denn künftig sind Rechnungen binnen 30 Tagen zu bezahlen. Was hauptsächlich für die öffentliche Hand eine Herausforderung sein dürfte. Denn laut Standard-Recherche zahlten die Ämter 2012 erst nach 42 Tagen. Während Unternehmer durchschnittlich nach 31 Tagen zahlten. Zum Vergleich: Die Privaten zahlen im Schnitt binnen 18 Tagen.

Während also die öffentliche Hand binnen 30 Tagen zahlen MUSS, gibt es für Unternehmer eine Ausnahme: Wenn dies vertraglich so vereinbart wurde, kann die Fälligkeit der Rechnung verlängert werden, also z.B. auch auf 60 Tage ausgedehnt werden.

Auch die Mahn-Bedingungen wurden neu geregelt:
Mahnspesen dürfen pauschal bis zu 40 Euro betragen (dazu können noch weitere Kosten, wie z.B. für den Anwalt kommen). Der Verzugszinssatz soll 9,2% über dem Basiszinssatz betragen. Ein Ausschluss von Verzugszinsen kann nicht vereinbart werden.

Und dass der Versand elektronischer Rechnungen massiv vereinfacht wurde, darüber haben wir bereits zu Jahresende berichtet (hier nachlesen).


b) Neu per 1. Feber 2014: SEPA

SEPA steht für Single European Payments Area. Und bedeutet, dass der EURO-Zahlungsverkehr vereinheitlicht wird. Dies bedeutet z.B. konkret, dass Unternehmen auf Rechnungs- und Geschäftsformulare IBAN und BIC angeben und ihre Buchhaltungs- und Zahlungssysteme entsprechend umstellen müssen.

Welche Vorteile das bringen soll, kann man auf der Homepage der Österr. Nationalbank nachlesen. Und zwar hier…




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