B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Hat Leistungsberechtige(r) - bei wichtigem Grund - ein Auflösungsrecht?

B2B-Newsletter > 2013 - Archiv > NL 6_13

OGH Urteil zur - versuchten - Auflösung eines Pensionsberechtigten.

Erstmals musste sich der Oberste Gerichtshof OGH mit obiger Frage auseinander setzen. Nun liegt das Urteil (8 ObA 64/11m) vor.  
Zum Sachverhalt:
Die Leistungsberechtigte (= Klägerin) bezog eine laufende Rente aus einem beitragsorientierten Pensionskassensystem. Dies aufgrund eines zwischen ihrem früheren Arbeitgeber und einer Pensionskasse abgeschlossenen Pensionskassenvertrages.  

Die Klägerin begehrte von der Pensionskasse (= Beklagte) die Herausgabe eines Teilbetrages (31.000 €) des auf ihrem Pensionskonto vorhandenen Deckungskapitals. Und zwar aus wichtigem Grund.  

Einerseits weil das vertraglich festgelegte Veranlagungsziel laufend verfehlt werde und andererseits auch die Pensionsleistung einer ständigen Verringerung unterliegen würde. Daher sei ihr die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar.
Zusätzlich wurde auch argumentiert, dass ein Pensionskassenvertrag ein Dauerschuldverhältnis darstelle und man dieses - nach der ständigen Judikatur des Obersten Gerichtshofes - aus wichtigem Grund auflösen könne.

Wie hat der OGH entschieden und wie hat er sein Urteil begründet?
Darüber berichtet Dr. Christian Lutz LL.M., Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter und Partner der HASCH & PARTNER Anwaltsgesellschaft mbH im aktuellen BAV-Newsletter der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft.

Zum PDF des aktuellen BAV-Newsletter geht es hier... (bitte auf Seite 9 scrollen).


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