B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Wie haben Kapitalgesellschaften vorzugehen?

B2B-Newsletter > 2013 - Archiv > NL 4_13

Steuerliche Behandlung von Vermittler-Provisonen:
Passive Rechnungsabgrenzungen bei Kapitalgesellschaften!

Der Vermittler von Lebensversicherungsprodukten hat Anspruch auf eine Provision. Allerdings hat der Kunde bei Lebensversicherungs-Verträgen mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren das Recht innerhalb der ersten fünf Jahre vom Vertrag zurücktreten.

Für diesen Fall regelt § 176 VersVG, dass der Provisionsanspruch des Versicherungsvermittlers sich entsprechend der aufrechtgebliebenen Dauer des Vertrages reduziert. Fraglich sind die bilanzrechtlichen Folgen dieser Rechtslage.

Mag. René Orth, Partner und geschäftsführender Gesellschafter der MOORE STEPHENS UNICONSULT spricht sich in seinem Gastbeitrag für eine passive Rechnungsabgrenzung aus.
Zum konkreten Beitrag geht es hier... (bitte auf Seite 8 scrollen).

Dieser Artikel ist ein Beitrag des aktuellen BAV-Newsletter der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft.

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