B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Was tun im Krankheits-/ Notfall? Wohin wenden? Wo beschweren?

B2B-Newsletter > 2014 - Archiv > NL 5_14

Nützliche Tipps für einen sorgenfreien Urlaub:

Millionen EU-Bürger verreisen auch in diesem Sommer wieder in Länder innerhalb oder außerhalb der EU. Zumeist wird es die schönste Zeit des Jahres. Manchmal kommt es aber anders, als geplant.

Hier einige Antworten auf Fragen, die sich stellen könnten:

  • Wo gilt die E-Card, wo nicht?

  • Wo bekommt man Hilfe im Notfall?

  • Wen anrufen, wenn man sein Kind vermisst?

  • Was tun, wenn der Reiseanbieter pleite geht?

  • Welche Rechte haben Sie, wenn Flug, Bahn oder Bus verspätet sind?

  • Was dürfen Sie mitnehmen, was mitbringen?

  • Telefonkosten im Ausland

  • Einkäufe gingen rasch kaputt. An wen zu Hause wenden?


Auf zahlreichen Web-Seiten der EU-Kommission finden Sie überaus nützliche Antworten darauf. Hier eine kurze Zusammenfassung mit weiteren Links. In der Hoffnung, dass Sie nie etwas davon nutzen müssen... (-;

E-Card im Urlaub: Wo gilt sie? Eine App kann helfen...

Jedes Jahr zur Urlaubszeit kann man auf Konsumentenschutz-Seiten lesen oder in entsprechenden TV-Sendungen hören, dass die österreichische E-Card im Europäischen Ausland nicht akzeptiert wurde. Was zu großen Kosten, Ärger und verpatztem Urlaub führen kann.

Mehr zu dieser Problematik und wie man sich dagegen schützen kann, können Sie hier nachlesen...


Ich brauche Hilfe. Aber es gibt keine Botschaft und kein Konsulat vor Ort... Alle Bürger eines EU-Mitgliedstaats sind automatisch auch Unionsbürger und haben Anspruch auf konsularische Unterstützung, wenn sie sich außerhalb der EU aufhalten (selbst wenn Ihr Heimatland dort keine Auslandsvertretung hat). Sie können in jedem Konsulat und jeder Botschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats um Hilfe bitten, wenn Sie beispielsweise verhaftet wurden, einen schweren Unfall hatten oder wichtige Dokumente verloren haben.
Gleiches gilt im Krisenfall: Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Bürger anderer EU-Staaten im Notfall wie ihre eigenen Staatsangehörigen zu evakuieren.


Mein Kind wird vermisst...
Die Europäische Union hat eine gemeinsame Notrufnummer (116 000) eingerichtet. Anrufer werden dort mit einer erfahrenen Organisation verbunden, die Unterstützung und praktische Hilfe psychologischer Art oder in Rechts- und Verwaltungsfragen leisten kann.
Mehr Informationen hier.

Probleme mit einer Fluggesellschaft, einer Autovermietung oder einem Reiseveranstalter...
Nach den EU-Vorschriften muss die Transportgesellschaft ihre Passagiere entschädigen, wenn ihr Flug oder ihre Reise mehrere Stunden verspätet ist. Falls die Reise annulliert wird und eine Übernachtung in einem Hotel, das sich nicht am Bestimmungsort befindet, notwendig ist, muss die Fluglinie oder die Bahngesellschaft die Rechnung bezahlen. Passagiere sollten sich vor Reiseantritt über ihre Rechte informieren. Alle Reiserechte sind auch per App erhältlich.

Reiseveranstalter ist Pleite gegangen...
Die Richtlinie über Pauschalreisen schützt die europäischen Verbraucher im Urlaub. Sie gilt für im Voraus festgelegte Pauschalreisen, die mindestens zwei der folgenden Komponenten beinhalten: (1) Beförderung, (2) Unterbringung und (3) andere touristische Dienstleistungen, z. B. Besichtigungstouren (die zu einem Gesamtpreis verkauft werden).
Der Schutz durch die Richtlinie erstreckt sich auf die Informationen in Prospekten, das Rücktrittsrecht ohne Vertragsstrafe, die Haftung für die zu erbringenden Leistungen (z. B. im Falle eines niedrigeren Hotelstandards) und den Schutz vor Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters oder einer Fluglinie.



Was dürfen Sie mitnehmen bzw. aus dem Ausland mitbringen?
Wenn Sie in ein anderes EU-Land reisen, sollten Sie wissen, was Sie in Ihrem Gepäck mitnehmen dürfen. Gelten für bestimmte Waren Mengenbeschränkungen? Müssen Sie angeben, wie viel Bargeld Sie mit sich führen, oder müssen Sie Steuern auf das mitgeführte Bargeld zahlen?

Mehr dazu finden Sie hier...

Bei der Einreise aus den meisten Nicht-EU-Ländern in die EU ist die Einfuhr von Fleisch oder Milchprodukten verboten. Aus Grönland, Island oder den Färöer Inseln dürfen bis zu 10 kg von bestimmten tierischen Erzeugnissen, Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung, etc. mitgebracht werden. Jedoch müssen sie in versiegelten Verpackungen transportiert werden und dürfen nicht mehr als zwei Kilogramm wiegen.

Für Einfuhren von Fisch von den Färöern oder aus Island gelten keine Mengenbeschränkungen. Aus Grönland dürfen höchstens 20 kg Fisch und bestimmte Schalentiere eingeführt werden.
Für andere tierische Erzeugnisse, z. B. Honig, gilt ebenfalls das 2-Kilo-Limit.
Für tierische Erzeugnisse, die zwischen Ländern innerhalb der EU transportiert werden, gelten diese Vorschriften nicht. Auch für Einfuhren aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der Schweiz sind sie nicht anwendbar.
Zusätzliche Informationen gibt es auf der Europa-Website „Reisen".
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.


Hatte bei Einkäufen im Ausland Probleme, an wen kann ich mich wenden, wenn ich wieder zuhause bin?
Bei allen Verbraucherrechtsfragen erhalten EU-Bürger kostenlose Unterstützung vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Für die Weltmeisterschaft in Brasilien hat die EVZ einen Leitfaden erstellt.

Ich habe im Urlaub neue Schuhe gekauft – aber schon nach einer Woche waren sie kaputt. Wie bekomme ich mein Geld zurück? Was sind die Vorschriften?
Unabhängig davon, wo man in der EU einkauft: EU-weit gelten grundlegende Verbraucherrechte. 2-Jahres-Garantie: In diesem Zeitraum muss der Verkäufer mangelhafte Waren kostenlos reparieren oder Ersatz liefern. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten nicht möglich, besteht Anspruch auf eine Erstattung oder Minderung des Kaufpreises. Gewerbliche Garantien können die Mindestgarantie von 2 Jahren nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

Die EU-Verbraucherrechte gelten für alle Waren oder Dienstleistungen, die in einer Verkaufsstelle in der EU erworben wurden. Garantien sind EU-weit gesetzlich geregelt. Eine EU-Richtlinie legt das Mindestschutzniveau von Käufern fest. Die Mitgliedstaaten sind zur Umsetzung der EU-Anforderungen in nationales Recht verpflichtet, können aber auch ein höheres Schutzniveau gewährleisten.
Mehr Informationen zu den Verbraucherrechten.
Informationen zur
2-Jahres-Garantie.

Mit dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen können EU-Bürger ihr Geld in drei einfachen Schritten zurückfordern, wenn sie im Ausland ein fehlerhaftes Produkt gekauft haben. Dieses Verfahren gilt in allen EU-Ländern außer Dänemark. Es bietet eine zügige, kostengünstige Alternative zu herkömmlichen Gerichtsverfahren für kommerzielle Transaktionen und gilt zurzeit für Verbrauchergeschäfte von bis zu 2000 EUR. Dazu muss lediglich ein Standardformular beim zuständigen Gericht vorgelegt werden.
Informationen zu dem Verfahren finden Sie hier und zum Standardformular gelangen Sie hier.

Außerdem treten am 13. Juni 2014 neue EU-Verbraucherrechtsbestimmungen in Kraft, die gewährleisten, dass alle EU-Bürger ein 14-tägiges Widerrufsrecht erhalten für Waren, die sie im Internet, per Post oder per Telefon gekauft haben. Mehr dazu hier.



Überhöhte Telefongebühren sprengen meine Urlaubskasse.

Pünktlich zum Sommer werden die Mobilfunkgebühren in der EU weiter sinken –  vor allem beim Daten-Roaming: von 45 Cent pro MB auf 20 Cent pro MB (berechnet pro genutztem Kilobyte). Mobilfunkanbieter dürfen zudem ab dem 1. Juli 2014 die Möglichkeit anbieten, vor einer Auslandsreise einen separaten Roaming-Vertrag abzuschließen und gegebenenfalls einen Provider von mobilen Roaming-Dienstleistungen vor Ort im Reiseland zu wählen.

Die EU arbeitet gerade an neuen Vorschriften, um die Roaming-Gebühren bis Weihnachten gänzlich abzuschaffen!

Art der mobilen Tätigkeit in der EU    Preisobergrenzen 2013  Preisobergrenzen 2014
Anrufen                                               24 Cent pro Minute       19 Cent pro Minute
Angerufen werden                               7 Cent pro Minute           5 Cent pro Minute
SMS schicken                                      Max. 8 Cent                     Max. 6 Cent
Herunterladen von Daten/Browsen     45 Cent pro MB               20 Cent pro MB



Was muss ich beachten, wenn ich mein Haustier (Katze, Hund oder Frettchen) in der EU in den Urlaub mitnehmen möchte?
Wenn Haustiere innerhalb der EU mit auf Reisen gehen, sind folgende Regeln zu beachten:
Hunde, Katzen oder Frettchen müssen gegen Tollwut geimpft sein und die entsprechende Information in den Heimtierausweis eingetragen sein. Bei Reisen nach Irland, Finnland, Malta oder ins Vereinigte Königreich muss das Haustier zusätzlich gegen Parasiten behandelt sein. Ist das Haustier weniger als drei Monate alt ist, oder wenn das Haustier weder Hund, noch Katze oder Frettchen ist, können länderspezifische Regeln zum Tragen kommen.

Alle Vorgaben der EU-Lände
r finden Sie hier.

Wenn EU-Bürger mit Ihrem Haustier von einem Land außerhalb der EU zurück nach Hause reisen,müssen sie wiederum den Heimtierausweis ihres Tieres vorlegen. Je nach Urlaubsort kann es sein, dass neben der Tollwutimpfung weitere Tests nachgewiesen werden müssen.

Quellen: verschiedene Web-Seiten der EU-Kommission

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