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Neumayer-Urteil: V.berater frei gesprochen

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Handelsgericht Wien spricht Vermögensberater frei

MMag. Dr. Johannes Neumayer und der Fachverband Finanzdienstleister verweisen auf ein interessantes Berufungs-Urteil des Handelsgerichtes Wien – 1 R 260/10 x – bei dem in einer Klage eines MEL-Anlegers neuerlich die Schuldlosigkeit und größtmögliche Umsicht des Vermögensberaters festgestellt wurde. Die Details des Urteils können Sie hier nachlesen bzw. herunterladen…

Wie stuft Dr. Neumayer dieses Urteil ein?
"Auf Seite 7 des Urteils steht eine kurze, prägnante und in ihrer Deutlichkeit nicht weiter interpretierbare Formulierung eines der Berufssenate des HG Wien, diese möchten wir Ihnen nicht vorenthalten". Wörtlich steht da:

"Wenn die Kläger vermeinen, es sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Vermögensberater nicht gewarnt hat, um bei guten Wind noch die Anlage zur Gänze zu verkaufen (Anmerkung Dr. N.: Das Urteil erging zu Meinl European Land), so übersehen sie dabei, dass es aus damaliger Sicht zwar Verdachtsmomente gegeben haben mag, aber keine hinreichend sicheren Gründe für die Annahme eines Kurssturzes – sonst hätte wohl ein Großteil der MEL-Anleger mit einem Verkauf reagiert – was bekanntlich nicht der Fall war. Es ist daher… sehr wohl plausibel, dass ein besonders vorsichtiger Vermögensberater wie der Zweitbeklagte seinen Kunden in dieser Situation „nur“ zu einem Sichern des Kapitals geraten hat, nicht aber gleich zu einem vollständigen Ausstieg aus diesem Wertpapier (und damit auch den Verlust der Chance, an allfälligen weiteren Kurssteigerungen zu partizipieren)“.

Nochmals Dr. Neumayer: "Diese Aussage ist daher wohl der kürzeste Beweis einer Berufungsinstanz, dass die allgemeinen Anwürfe gegen Vermögensberater, sie hätten sofort zu einem vollständigen Verkauf von Produkten während der Krise raten müssen, lebensfremd ist".

Die Klage des Anlegers gegen den von MMag. Dr. Neumayer vertretenen Vermögensberater wurde auch in 2. Instanz zur Gänze abgewiesen.

Foto: aboutpixel.de_Fotograph Michael Grabscheit

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