B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche Mag. Günter Wagner
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Wo gilt sie? Wo nicht? Wie Kosten vermeiden?

B2B-Newsletter > 2013 - Archiv > NL 8_13

Urlaub: Wo gilt Ihre e e-card? Eine App kann helfen…

Wer Konsumentenschutz-Seiten oder entsprechende TV-Sendungen verfolgt, wird es auch heuer wieder gehört haben: Immer wieder kommt es sogar im Europäischen Ausland zu einem „Nicht-Akzeptieren“ der österreichischen E-card. Was zu großen Kosten und vor allem Ärger führen kann.

Was ist die rechtliche Ausgangssituation?
Dazu die Sozialversicherung auf ihrer Homepage:
„Die e-card ersetzt den Urlaubskrankenschein für den Urlaub im Inland.
Durch die auf der Rückseite aufgebrachte "Europäische Krankenversicherungskarte" benötigen Sie auch in den EU- und EWR-Staaten sowie in der Schweiz keinen Auslandskrankenschein.“

Sich aber darauf zu verlassen, dass man im Falle einer Krankheit/ eines Unfalls  einfach die e-card vorweist und alles wird gut, kann teuer zu stehen kommen.

Auf der Rückseite Ihrer grünen e-card befindet sich die blaue Europäische Krankenversicherungskarte, mit allen Ihren persönlichen Daten.

Doch sie hat
2 Nachteile:
• Sie gilt einerseits nur in Europa (EU sowie Schweiz, Lichtenstein, Norwegen, Island, Mazedonien).
• Andererseits wird sie lediglich bei Vertragsärzten und in öffentlichen Krankenhäusern akzeptiert.

Nicht selten passiert es, dass in den stark frequentierten Urlaubsdestinationen, z.B. am Meer, die Karte nicht akzeptiert wird und man weit ins Hinterland – aber wohin? – zu einem Vertragsarzt fahren müsste.
Kann oder will man das nicht, dann muss man vor Ort die Rechnungen selbst bezahlen. Und kann diese dann zu Hause bei seiner Krankenkasse einreichen. Erhält dann aber  nur einen geringe(re)n Betrag zurück erstattet. Was besonders teuer werden kann, wenn man vom Arzt nicht den Kassentarif, sondern den Privat-Patienten-Tarif verrechnet bekam.

Was tun?

a) App herunterladen:
Die Europäische Kommission hat auf die regelmäßige Kritik reagiert und eine APP für Smartphone-Besitzer veröffentlicht, womit man sich über die Modalitäten in den einzelnen europäischen Ländern informieren kann. Muss man etwas bezahlen? Wie erkennt man jene Ärzte und Krankenhäuser, wo die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptiert wird. Usw.

Diese App kann für die gängigsten Smartphones hier herunter geladen werden...

b) Kreditkarte: Bedingungen genau studieren:
Manche Kreditkarten haben in Ihrem Paket auch ein Reisepaket inkludiert – vorab genau informieren, ob und was bezahlt wird, bei Erkrankung im Urlaub (Behandlungskosten, Rücktransport,…)

c) Reiseversicherung?
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, findet sicher ein passendes Anbot, um das Risiko abzusichern…



Zum Abschluss noch die Hinweise der Europäischen Kommission zum Thema:

Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte?

Es handelt sich um eine kostenlose Karte, mit der Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 28 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens haben – zu denselben Bedingungen und Kosten (in einigen Ländern kostenlos) wie die Versicherten des jeweiligen Landes. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Wichtig: Die Europäische Krankenversicherungskarte ...
• ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Inbegriffen sind weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung noch andere Kosten, die Ihnen entstehen könnten (z. B. Rückflug in Ihr Heimatland, Wiedererwerb verlorenen oder gestohlenen Eigentums).

• deckt nicht Ihre Kosten, wenn Sie speziell zum Zweck einer medizinischen Behandlung eine Reise unternehmen.

• garantiert keine kostenlose Behandlung. Die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder sind unterschiedlich. So ist es möglich, dass Leistungen, für die Sie im Inland nichts bezahlen müssen, in anderen Ländern kostenpflichtig sind.

Die App beinhaltet...   

• Leitfaden zur Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte in den 28 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

• Allgemeine Informationen zu Versicherungskarte, Notrufnummern, inbegriffenen Behandlungen und Kosten, Verfahren zur Beantragung einer Kostenerstattung sowie Kontaktinformationen für den Fall des Verlusts der Karte

• Verfügbar in 24 Sprachen – bei einfachem Wechsel der Sprache

Quelle: ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de


Foto: 568752_web_R_K_B_by_Gerd Altmann_pixelio.de


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