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Konkurs gegen Anlegerenschädigungseinrichtung beantragt

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Konkurs gegen Anlegerentschädigungseinrichtung beantragt

In einem unserer letzten Newsletter haben wir bereits berichtet, dass der OGH während des Sommers festgestellt hat, dass die Anlegerentschädigung (AeW) für AMIS-Gelder haftet. Also die Amis-Opfer entschädigen muss. Das Urteil können Sie
hier nachlesen...
Die Zeitung Konsument berichtete: „Der OGH bejaht – in einem Musterprozess der Advofin - die Haftung der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen für jene Gelder, die von den in Konkurs gegangenen AMIS-Firmen „gehalten“ und nicht zurückbezahlt wurden. Jedem betroffenen Anleger stehen bis zu 20.000 Euro seines Schadens zu. Ob die Anlegerentschädigung dies – ohne Hilfe des Staates – leisten kann, ist höchst fraglich.

Die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger kämpft von Anfang an gegen AMIS bzw. AvW.
Dr. Haslinger damals zum OGH-Urteil: „Dieses Urteil ist BAHNBRECHEND. Damit wird Rechtsicherheit für die 12.000 geschädigten AMIS-Anleger geschaffen, die rund 130 Mio. € angelegt hatten. Fakt ist nun: Die AeW muss dann haften, wenn eines ihrer Mitglieder verbotenerweise unmittelbar oder mittelbar Kundengelder hält bzw. gehalten hat. Zahlen muss letztlich die Republik, weil die AeW das Geld nicht hat. Die Republik hat eine europarechtliche Verpflichtung, ein System zur Entschädigung einzusetzen, das zahlen kann. Wir hoffen daher, dass die Republik der AeW das Geld zur Verfügung stellen wird, damit sie zahlen kann. Andernfalls wird die AeW Konkurs anmelden müssen und letztlich die Republik in die Staatshaftung verfallen. Für AvW-Anleger bedeutet dies einen weiteren Lichtblick, da nun auch im Fall AvW die Chancen gestiegen sind, dass die AeW/Rep. Österreich für den erlittenen Schaden wird zahlen müssen.


Anlegeranwalt Wolfgang Haslinger will die AeW in die Pflicht nehmen lassen
Dr. Haslinger von Neumayer, Walter & Haslinger hat beim Handelsgericht Wien wegen 11,34 Millionen € offener Forderungen von 976 AMIS-Anlegern einen Insolvenzantrag gegen die AeW eingebracht.

Dr. Haslinger: „Aufgrund der klaren und richtungsweisenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (Aktenzahl 9 Ob 50/09g) ist ausjudiziert, dass die AeW nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2005 (alt) verpflichtet ist, sämtlichen rund 15.000 AMIS-Anlegern bis zu 20.000 € zurückzuzahlen“. Das sei bisher nicht erfolgt, obwohl AMIS 2005 in Konkurs gegangen ist. Die angezeigten Forderungen seien rechtlich seit mindestens 21 Monaten fällig.

„Die AeW weiß selbst und gesteht diese Tatsache zu, dass sie zahlungsunfähig und überschuldet ist, sofern nicht die Republik Österreich Haftungsübernahmen für die Entschädigungszahlungen der geschädigten AMIS-Kunden übernimmt“, heißt es im Insolvenzantrag. Denn die AeW selbst kann von ihren Wertpapierfirmen nur rund drei Millionen € eintreiben.
Laut Anwalt Haslinger "sind sämtliche Forderungen der AMIS-Anleger gegen die AeW fällig, da diese binnen Jahresfrist ab Konkurseröffnung (2005) der AMIS-Gesellschaften AMAG und AFC angemeldet wurden und die AeW gemäß § 23 Abs. 4 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) 2005 verpflichtet ist, binnen drei Monaten ab Feststellung der Forderung zu bezahlen".
"Die Tatsache, dass die Aew bezüglich der Prüfung der Anlegerforderungen bisher völlig untätig war, führt nicht zu einer Hinausschiebung der Fälligkeit", heißt es im Insolvenzantrag an das Handelsgericht. "Denn nach Judikatur wäre die AeW verpflichtet gewesen, unverzüglich zu prüfen und so die Forderung festzustellen." Bleibt wie im vorliegenden Fall die AeW untätig, so gelte eine angemessene Frist von maximal sechs Monaten.
Zugleich führt Dr. Haslinger an, dass die AeW in beiden Liquidationsverfahren der Luxemburger Sicav Fund "AMIS Fonds" und "Top Ten Multifonds" "jeweils Forderungsanmeldungen in Höhe von 109 Millionen € eingebracht hat. Eine dieser doppelt angemeldeten Forderungen sei später aber zurückgezogen worden. Rund 90 Millionen € sollen als Liquidationserlös der Fonds in Luxemburg liegen.



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