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Was kann alles passieren? Parallel-Rechnung?

B2B-Newsletter > 2013 - Archiv > NL 2_13

Aufregung rund ums neue Pensionskonto:
Worum geht es? Was kann passieren?

2014 startet das neue Pensionskonto für alle Österreicher, die nach dem 31.12.1954 geboren wurden. Dieses wurde zwar bereits mit der Pensionsreform 2004 eingeführt. Doch von einer „internen Parallel-Rechnung" bei den Pensionsanstalten abgesehen, hat es wohl bis dato niemand zu Gesicht bekommen. Aber ab 1.1.2014 gibt es für die Geburtsjahrgänge ab 1955 nur mehr das neue Pensionskonto. Die Ansprüche aus der Vergangenheit werden abgerechnet und als Erst-Gutschrift auf das Pensionskonto übertragen. Und nach Berechnungen in diversen Medien (u.a. Format vom 1.2.2013 „Pensionsfalle für fast alle") wird das neue Pensionskonto zu niedrigeren Pensionen für fast alle führen. Zu diesen Zahlen kommt Ulrich Schuh, Leiter des Wirtschaftsforschungsinstitutes EcoAustria. Er errechnet im Format Verluste bis zu 25 % im Vergleich zum alten Pensionsrecht.

Ab 1. Jänner kann jede(r) schwarz auf weiss sehen, wie der momentane Kontostand aussieht. Bei etwa 2,4 Mio. Österreichern sollen jedoch noch Daten aus der Vergangenheit fehlen. Diese erhielten bzw. erhalten automatisch im Laufe dieses Jahres Fragebögen zugesandt. Damit die Pensionsversicherungen diese Lücken schließen können.

Tipp: Nutzen Sie unbedingt noch heuer die Möglichkeit, online Ihr Pensionskonto zu kontrollieren. Warum? Grund: JETZT ist noch alles sehr transparent. D.h. jetzt sieht man noch sehr genau, wo und wann welche Beitragszeiten sowie welche Summen „erworben" wurden. Daraus wird am 1.1.2014 eine Summe gebildet und dieser Wert wird dann als Erst-Gutschrift dem Pensionskonto gutgeschrieben. Also ein Nachrechnen wird danach nur mehr bedingt möglich sein.


Fakten und häufige Fragen, die bezüglich „neuem Pensionskonto" oft gestellt werden:
(Quellen: SVA-, PV- und Arbeiterkammer-homepages)

  • Wie können Lücken entstanden sein?

Grundsätzlich sollten alle für die Pensionsversicherung maßgeblichen Zeiten automatisch gemeldet worden sein, besonders jene der inländischen Erwerbstätigkeit. Kindererziehungs-, Schul-, Studien- und sonstige Ausbildungszeiten sowie Präsenz- oder Zivildienst sind jedoch möglicherweise nicht erfasst worden. Auch eine Erwerbstätigkeit im Ausland könnte fehlen und muss somit nachgetragen werden, damit das Pensionskonto der KundInnen korrekt und vollständig befüllt werden kann.

  • Keine Lücken im Versicherungsverlauf - Muss man dennoch das Antwortformular ausfüllen?

Auch in diesem Fall ersuchen die Pensionsversicherungen, den Versicherungsdatenauszug  unterschrieben zurückzusenden. Nur dann könne eine endgültige Konto-Erstgutschrift errechnet werden.

  • Kunde ist nach 1980 geboren – ist das neue Pensionskonto schon relevant?

Ja, denn das neue Pensionskonto gilt für alle ab dem 1. Jänner 1955 Geborenen. Deren Pension wird mit dem neuen Pensionskonto berechnet werden.

  • Kunde ist VOR dem 31. Dezember 1954 geboren?

Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, ist das neue Pensionskonto nicht vorgesehen. Ihre Pensionen werden nach dem ASVG (Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz) berechnet.

  • Was passiert, wenn das Antwortformular nicht vollständig ausgefüllt an die Pensionsversicherungsanstalt retourniert wird?

In diesem Fall kann die Konto-Erstgutschrift 2013 dem Pensionskonto nicht in der richtigen Höhe zugeschrieben werden. Die Pension könnte dadurch in Zukunft eventuell zu niedrig berechnet werden.

Wichtig: Minister Hundstorfer hat in einem Ö1 Interview im Jänner dazu aufgerufen, die zugesandten Fragebögen unbedingt auszufüllen, weil sonst Beitragszeiten fehlen könnten und die Pension dadurch niedriger ausfallen würde. Für den Zuhörer entstand damals der Eindruck, dass sich dies nach dem 1.1.2014 nicht mehr ändern ließe. Laut Arbeiterkammer-Homepage sollen eventuelle Fehler jedoch nachgetragen werden können und zwar bis zum 31.12.2016.

  • Wo und wie kann man den Stand des Pensionskontos abfragen?

Nach Erhalt der Pensionskontomitteilung können KundInnen den Stand des Pensionskontos auf Antrag vom Pensionsversicherungsträger zugeschickt erhalten oder online einsehen.
Achtung: Für die Online-Abfrage benötigen die KundInnen eine Handy-Signatur oder eine Bürgerkarte!

Ein Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, noch HEUER die Daten Ihres Pensionskontos – oder jenes der KundInnen - anzusehen und zu kontrollieren, ob alles richtig und vollständig erfasst worden ist?

Weitere Detail-Infos zum neuen Pensionskonto bringen wir im nächsten BAV-Newsletter der Zurich.
Und zwar:

  • durchgerechnete Beispiele verschiedener Beschäftigungsverläufe zeigen die Höhe der zu erwartenden Verluste

  • Was versteht man aus der Parallel-Rechnung und wie entsteht daraus die Erst-Gutschrift auf dem neuen Pensionskonto

  • Welche Probleme können sich aus der Umstellung auf das neue Pensionskonto ergeben und wie können Sie Ihren KundInnen dabei helfen




Foto: 568752_web_R_K_B_by_Gerd Altmann_pixelio.de

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