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Adressbuch-Betrug: Oft werden angebliche Gratiseinträge in wertlosen Verzeichnissen zu teurer Überraschung!
Unternehmensgründer besonders gefährdet – Überhöhte Kosten im Kleingedruckten versteckt
Vorige Woche fanden wieder viele Unternehmen wieder Mails in Ihrem Postfach. Darin wurde eine kostenlose Eintragung in einem Branchenverzeichnis ausgelobt. Obwohl seit Jahren immer wieder davor gewarnt wird, tappen offensichtlich immer noch so viele Unternehmer (sogar Ämter!) hinein, dass sich dieser Geschäftszweig für diese Anbieter lohnt.
Wir haben schon mehrfach darüber berichtet (hier nachlesen).
Auch die Wirtschaftskammern warnen regelmäßig vor solchen Kostenfallen.
Denn solch - angeblich - kostenlose Einträge entpuppen sich dann nachträglich als teure Angelegenheit. Weil im Kleingedruckten dann doch Kosten von z.B. 990 Euro aufscheinen.
Manche emails bzw. entsprechenden homepages erscheinen überaus glaubhaft. Auch Ähnlichkeiten mit seriösen Anbietern wie "gelbe Seiten" sind durchaus erwünscht.
In Deutschland gibt es schon einige Urteile, die diesen Betrug als solchen einstufen!Und eine Reihe von Homepages geben Tipps, wie man sich verhalten soll, wenn diese unseriösen Anbieter auf Zahlung drängen...
So hat der BGH (entspricht unserem Obersten Gerichtshof) z.B. am 26. 7. 2012 im Urteil Az. VII ZR 262/11 entschieden, dass ein "Kostenpflichtiger Eintragungsantrag für Internet-Branchenbuch aufgrund überraschender Klausel unwirksam sei", wie man auf der Homepage der Kanzlei Dr. Damm und Partner nachlesen kann:
"Das in Frage stehende Formular sei so aufgemacht worden, dass die Aufmerksamkeit des Betrachters von der unauffällig eingefügten Entgeltklausel in einer Weise abgelenkt werde, dass die Klausel als überraschend anzusehen sei. Eine Kenntnisnahme durch einen durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressaten sei nicht zu erwarten gewesen."
Eine interessante Auflistung von derartigen Urteilen und Handlungsanweisungen, was man tun sollte (und was nicht), finden Sie hier....
Fotonachweis: aboutpixel.de, Fotograph Paul Hakimata