Änderungen per 1.4. und 1.5. - B2B-Projekte Günter Wagner für Finanz- und Versicherungsbranche

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Änderungen per 1.4. und 1.5.

Finanz-Versicherung Newsletter > NL 4_12

Änderungen per 1. April und 1. Mai

Seit 1. April werden in Österreich– verursacht durch das vorjährige Sparpaket – Gewinne aus Aktien, Anleihen, Fondsparpläne, etc. künftig mit 25 % Vermögenszuwachsteuer belastet. Ausgenommen davon sind jedoch fondsgebundene Lebensversicherungen. Das wird sicher Auswirkungen auf die Vorsorge-Nachfrage haben.
Und durch das heurige Sparpaket treten weitere – negative - Änderungen per 1. April in Kraft: Die staatliche Prämie für die Zukunftvorsorge (von 2,75 auf 1,5 %) und die Bausparprämie (von 3 auf 1,5 %) werden merklich reduziert. Beide Maßnahmen werden in einem Land, das eher schwach im Bereich der Eigenvorsorge ist, nicht wirklich zur Förderung dieses Bereiches beitragen. Zahlen von Mondsee Treuhand.

Einen Kunstgriff, manche sprechen sogar von Taschenspielertrick, wendet die Bundesregierung bei der Vorwegbesteuerung der Pensionskassenpensionen an. Um rasch Einnahmen zum „Löcher stopfen“ bei der Bankenrettung (Volksbanken verstaatlicht, Riesen-Loch bei Bad Bank der Kommunalkredit, die KA Finanz) zu erhalten, nimmt man künftigen Regierungen die Einnahmen weg.
Bezieher solcher Pensionen können sich nämlich bis 31.10. 2012 für eine Vorwegbesteuerung entscheiden. Dann zahlen sie den pauschalen Einkommensteuersatz von 25 %, bei kleinen Pensionen bis 300 Euro brutto im Monat nur 20 %. Dafür sind dann drei Viertel der künftig ausbezahlten Pension steuerfrei zu beziehen.

Gleichzeitig zieht der Staat die Zügel fest an und verdoppelt die Geldstrafen für Finanzdelikte per 1. Mai. Dies wird von der FMA begrüßt, wie man unter www.fma.gv.at nachlesen kann: Dort wird informiert:
Nun kann die FMA „unerlaubten Betrieb“ mit bis zu € 100.000 ahnden (bisher € 50.000);
die Höchststrafe für Übertretungen der Geldwäschebestimmungen sowie die Ahndung des Tatbestandes der Marktmanipulation nach Börsegesetz liegt nun bei € 150.000 (bisher € 75.000).
Auch die Strafhöhen diverser  Aufsichtsgesetze werden pauschal verdoppelt (aus € 30.000 werden € 60.000 etc.).
„Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die FMA setzt sich schon lange für eine massive Verschärfung der Strafen ein, denn gerade im Finanzbereich muss es Strafen geben, die wehtun, damit auch die erforderliche Disziplinierung und Abschreckung erreicht wird“, so der Vorstand der FMA Mag. Helmut Ettl.

2011 wurden von der FMA 224 Straferkenntnisse per Bescheid erlassen, wobei das durchschnittliche Strafausmaß € 4.500 und die Höchststrafe € 36.000 ausmachte. Insgesamt betrug die Höhe der Verwaltungsstrafen 2011 € 1,3 Millionen. Soweit die FMA.

Fotonachweis: Zaster_aboutpixel.de_Fotograph virra

 
 
 
 
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