Haftpflichtversicherung ab 1. 9. - B2B-Projekte Günter Wagner für Finanz- und Versicherungsbranche

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Haftpflichtversicherung ab 1. 9.

Finanz-Versicherung Newsletter > NL 9_12

Durchführungserlass für Wertpapiervermittler:
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat am 14.8.2012 Detail-Informationen an die Ämter der Landesregierungen betreffend Überleitung des Gewerbes FDLA (Finanzdienstleistungsassistent) in das neue Gewerbe WPV (Wertpapiervermittler) versendet. Das Dokument können Sie hier herunterladen...
Darin sind die Fakten betreffend Vorgehen bei Überleitung des Gewerbes, Weiterbildung, Eintragung der Gewerbetreibenden ohne Übergangsfrist und die Muster zur Meldung der Vertretungsverhältnisse bzw. der Versicherungsbestätigungen. Der Fachverband der FDL betont die gute Zusammenarbeit mit dem Ministerium.
Der Fachverband Finanzdienstleister hat
2 Informationsblätter zusammengestellt, die Sie hier herunterladen können: Jenes für den Gewerblichen Vermögensberater (...hier...), jenes für den Wertpapiervermittler (...hier...).


Der Fachverband der FDL OÖ informiert über zwei relevante Fakten:
a) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung  ab 1. 9. 12

Ab 1.9.2012 ist neben einer verpflichtenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für den Versicherungsbereich (für den Wertpapierbereich übernimmt die Haftung der Rechtsträger) auch für die Tätigkeit der Gewerblichen Vermögensberatung eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtend.
Bei bestehenden Gewerbeberechtigungen muss ein Nachweis für den Versicherungsschutz bis spätestens 31.3.2013 vorgelegt werden.


b) Keine Zusammenarbeit von WPV mit Kreditinstituten
Die Finanzdienstleister der WK OÖ warnen:
„Wenn Sie Ihre Gewerbeberechtigung vom Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) zum Wertpapiervermittler verändern,  können Sie ab diesem Zeitpunkt die Wertpapiervermittlung und -beratung nicht mehr für Kreditinstitute  ausüben.
Beachten Sie daher diesen Aspekt bei Ihrer strategischen Entscheidung wann Sie die Berechtigung als Wertpapiervermittler anmelden. Diese Möglichkeit besteht natürlich nur dann, wenn Sie die Möglichkeit der Übergangsfrist nutzen können (Gewerbeschein FDLA und Meldung bei der FMA seit mindestens 31.8.2011).
Die Zusammenarbeit mit Kreditinsituten ist nur als Exklusivvermittler (vertraglich gebundener Vermittler = vgV) möglich. Als vgV können Sie nur auftreten, wenn Sie gewerblicher Vermögensberater sind.


Fotonachweis: Foto So schlimm_aboutpixel.de_Fotograph Tobias Golla


 
 
 
 
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