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Was tut ein Rapporteur? Was versucht Österreich gegen Provisionsoffenlegung?

B2B-Newsletter > 2012 - Archiv > NL 10_12

Aktuelles zu IMD 2: Rapporteur ernannt - was tut er? Und was tut Österreich gegen Provisonsverbot/ Provisionsoffenlegung?
a) Für IMD 2 wurde Werner Langen
(Deutscher EU-Parlamentarier) zum Rapporteur ernannt. Und zum Schatten-Rapporteur wurde Antolín Sanchez Presedo (Spanischer EU-Abgeordneter) bestimmt. Auch Othmar Karas ist als Schatten-Rapporteuer im Gespräch.
Was ist ein (Schatten-)Rapporteur und was tut er?
Ein Rapporteur ist ein Berichterstatter. Bei jeder Plenartagung des Parlaments präsentieren Abgeordnete Berichte, die zuvor von einem der Fachausschüsse angenommen worden sind.

Sobald ein Gesetzgebungsvorhaben oder ein wichtiges Dokument der EU-Kommission einem Parlamentsausschuss zugewiesen worden ist, wählen die Ausschussmitglieder aus ihren Reihen den Berichterstatter.
Zu seinen Aufgaben gehört es, das Vorhaben zu analysieren, Kenner und Betroffene der Materie anzuhören, mit Kollegen zu diskutieren, um so einen Vorschlag für eine politische Position zu erarbeiten. Dabei muss der Berichterstatter die verschiedensten Überlegungen berücksichtigen, die in seinen Bericht einfließen, ehe er ihn dem federführenden Ausschuss vorlegt. Er kann auch externe Experten und solche anderer EU-Institutionen hinzuziehen. Bei sehr wichtigen Themen werden öffentliche Anhörungen mit Fachleuten organisiert, um einen umfangreichen Meinungsaustausch zu ermöglichen.

Nach diesen Diskussionen wird ein Berichtsentwurf erstellt, an dem im Ausschuss solange gefeilt wird, bis er reif für das Parlamentsplenum ist, wo dann debattiert und abgestimmt wird.
Diese Koordinations-Tätigkeit übernimmt der Rapporteur. Oftmals wird ein Schatten-Rapporteur von jenen politischen Gruppen eingesetzt, die bei der Bestellung des Rapporteurs nicht zum Zug gekommen sind.

Quelle: Homepage der EU Kommission.

b) Und was wird versucht, um Provisionsoffenlegung und -verbot vielleicht doch noch zu beseiten?
Gegen die drohende Provisionsoffenlegung wird breit vorgegangen, wie der Fachverband der Finanzdienstleister in seiner Aussendung betont. Vorentscheidend könnte die Wohnimmobilien-Verbraucherkreditrichtlinie sein. Hier steht die EU vor einer ähnlichen Entscheidung. Wobei das Parlament die Offenlegung bei Nachfrage vertritt und der Europäische Rat die generelle Offenlegung. Hier positioniert sich der Fachverband Finanzdienstleister gemeinsam mit BIPAR stark für eine Offenlegung nur dann wenn der Kunde es verlangt.

Es gibt eine
"Gesamtstellungnahme der WKO zur Versicherungsvermittlungsrichtlinie". Das Wirtschaftsparlament der WKO beschloss Ende Juni, dass es sich dafür einsetzen werde, dass eine Mehrzahl von Entgeltformen - also auch die Provision - erhalten bleiben und zulässig sein soll. Und auch der Interessensverband AFPA und FECIF setzen sich intensiv für die Interessen der selbständigen Vermittler ein. Sowohl auf österreichischer, als auch auf europäischer Ebene.

Fotonachweis: Foto 605763_web_R_K_B_by_Matthias Bozek_pixelio.de

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