Begünstigung bei Spenden - B2B-Projekte Günter Wagner für Finanz- und Versicherungsbranche

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Begünstigung bei Spenden

Finanz-Versicherung Newsletter > NL 10/11

Neue Begünstigung bei Spenden

Spenden an „spendenbegünstigte Einrichtungen“, das sind laut homepage des Finanzministeriums solche, „die wissenschaftliche Forschung und Lehre betreiben oder mildtätige Zwecke bzw. Zwecke der Entwicklungs- und/oder Katastrophenhilfe verfolgen“, können steuerlich abgesetzt werden (Betriebs- oder Sonderausgaben).

Wer nachsehen möchte, ob seine Spende anerkannt werden wird, kann das hier tun:

http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden//show_mast.asp

Foto: Zahltag_2_aboutpixel.de_Fotograph Rainer Sturm

Mit Jahresbeginn 2012 wird der Empfängerkreis erweitert. So sollen auch „freiwillige Feuerwehren“ – nicht aber Berufsfeuerwehren – in den Kreis der Begünstigten aufgenommen werden.

Die LBG Wirtschaftstreuhand berichtete unlängst, dass sich künftig auch Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen sowie Tierheime in die Liste von begünstigten Spendenempfängern eintragen lassen können, damit Spenden an diese steuerlich absetzbar sind.

Um Verärgerung – wegen steuerlich nicht anerkannter Spende  - zu vermeiden, empfiehlt es sich vor Einzahlung einen kurzen Blick auf die homepage des BMF zu machen (siehe obiger Link) und nachzusehen, ob der potentielle Empfänger vom BMF anerkannt wird.


 
 
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