keine digitale Signatur nötig - B2B-Projekte Günter Wagner für Finanz- und Versicherungsbranche

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keine digitale Signatur nötig

Finanz-Versicherung Newsletter > NL 10_12

Digitale Rechnung einfacher per Mail versenden? Ab 1.1. könnte es soweit sein...
Nur wenige Unternehmen versandten bis dato Ihre Rechnungen elektronisch.
Viele waren nicht bereit, sich mit den technischen Anforderungen auseinander zu setzen. Eine digitale Signatur war dafür nötig. Das regelt das Signaturgesetz, die Aufsichtsbehörde hierfür ist die RTR.

Für die Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen braucht man z.B. eine Chipkarte mit geeignetem Lesegerät und zugehöriger Software. Das war vielen zu umständlich. Manche scheuten die Kosten.

Doch nun ist Hoffnung in Sicht, dass dies vereinfacht wird, wie die Mondsee-Treuhand informiert.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz AbgÄG 2012, das dzt. in Begutachtung ist, soll die elektronische Rechnungslegung neu geregelt und vereinfacht werden.

Per 1.1.2013 soll es zu einer Vereinfachung kommen und die elektronische Rechnung mit Papier-Rechnungen gleichgestellt werden.
D.h. künftig sollen Rechnungen z.B. als PDF via E-Mail versandt werden dürfen, ohne dass eine Signatur nach dem Signaturgesetz erforderlich ist.

Eine große Erleichterung vor allem für Klein- und Mittelbetriebe.

Fotonachweis: Foto Bankingreport 2_aboutpixel.de_Fotograph Zagart

 
 
 
 
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