Neuer Wertpapier Vermittler - B2B-Projekte Günter Wagner für Finanz- und Versicherungsbranche

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Neuer Wertpapier Vermittler

Finanz-Versicherung Newsletter > NL 7/11

Vorige Woche passierte eine Novelle der Gewerbeordnung(GewO) und des Wertpapieraufsichtsgesetzes(WAG) den Ministerrat.
Sie wird den Wertpapiervermittler einführen und den Finanzdienstleistungs-Assistenten (FDLA) abschaffen. Das bisher freie Gewerbe des FDLA wird es nicht mehr geben. Wertpapiervermittlung wird ein reglementiertes Gewerbe. Man wird eine Schulung von mindestens 40 Stunden absolvieren müssen. Und alle 3 Jahre ist eine zusätzliche Schulung zur Auffrischung nötig. Das Gesetz zur Einführung des Wertpapiervermittlers soll am 1. September 2012 in Kraft treten.
Notwendig ist entweder eine Gewerbeberechtigung des Wertpapiervermittlers oder der Gewerblichen Vermögensberatung.  

Lange umstritten war die Frage, für wie viele und welche Firmen der neue Wertpapiervermittler tätig sein darf. In der Novelle steht nun, dass der Wertpapiervermittler nur für Wertpapierfirmen (WPF) und und Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) tätig werden und zwar für maximal drei zu einem Zeitpunkt.

Die Wertpapiervermittler müssen bei der FMA registriert sein. Aber die befürchtete Doppelregistrierung kommt nicht.
Der Fachverband Finanzdienstleister weist auf eine Neuerung hin: Es gibt künftig die Verpflichtung, bei jeder Geschäftsaufnahme den jeweiligen Geschäftsherrn eindeutig offen zu legen. Passiere das nicht, dann haften alle „eingetragenen Geschäftsherren solidarisch“. Diese „Solidarhaftung“ sieht KR Göltl, Obmann des Fachverbands allerdings kritisch und hat eine Alternative in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Wertpapiervermittler erarbeitet. Und hofft darauf, diesbezüglich noch eine Änderung zu erreichen. Ansonsten würde es zu einem unkalkulierbaren Haftungsrisiko für die Wertpapierunternehmen kommen.

Weitere Information zum Thema finden Sie hier…

Eine Analyse des Fachverband Finanzdienstleister zum neuen Wertpapiervermittler können Sie hier nachlesen...

Den zeitlichen Ablauf - Übergangsfrist - können Sie sich hier ansehen...

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