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Steuer-
Wie erreichen Sie eine „steueroptimale Gestaltung" für sich und Ihr Unternehmen?
Aus Platzgründen können wir nur einen Auszug von möglichen Maßnahmen darstellen.
Gewinnfreibetrag
Einnahmen-
Überschreitet Ihr Gewinn die Grenze von EUR 30.000, können vom Überschreitungsbetrag wiederum 13 % (bis maximal EUR 100.000 pro Jahr) in Abzug gebracht werden, wenn eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:
Investitionen in neue Wirtschaftsgüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren oder
Ankauf von begünstigten Wertpapieren (wie insbesondere Anleihen und Anleihenfonds) mit einer Behaltefrist von 4 Jahren.
Bei der Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung steht nur der Grundfreibetrag zu. Wichtig: Der Gewinnfreibetrag vermindert auch die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung. D.h. das Ausschöpfen des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages reduziert Steuer-
Tipp: Ab 2013 wird Gewinnfreibetrag für Personen mit Gewinn größer EUR 175.000 deutlich reduziert. Es kann sinnvoll sein, für das Jahr 2013 geplante Investitionen vorzuziehen.
Für Investitionen mit Anschaffungskosten über EUR 400, die nach dem 30.6.12 getätigt werden, kann die halbe Jahres-
Zeitpunkt der Vorauszahlung/Vereinnahmung bei Einnahmen-
Achtung: Bei bestimmten Ausgaben wie z.B. Beratungs-
Interessant ist oftmals eine freiwillige Voraus einer zu erwartenden Nachzahlung an GSVG-
Dienstnehmern kann jährlich eine Beteiligung am Unternehmen unentgeltlich oder verbilligt eingeräumt werden. Ein Betrag bis maximal EUR 1.460 pro Dienstnehmer bleibt lohn-
Spenden an Einrichtungen für wissenschaftliche Forschung und Lehre können bis zu einem Maximalbetrag von 10 % des Gewinns des vorangegangenen Wirtschaftsjahres Betriebsausgabe sein. Zusätzlich und betragsmäßig unbegrenzt können auch Geld-
Auch Spenden für mildtätige Zwecke sind steuerlich absetzbar. Jedoch muss die empfangende Organisation in der Liste des Finanzministeriums aufscheinen. Diese kann man unter http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/ abrufen. Und die Spende muss im Jahr 2012 geleistet werden.
Rückstellungsbildung für Personalkosten
Für bilanzierende Unternehmen ist die Bildung von Rückstellungen für Dienstnehmer-
Auch die Rückstellung für offene Urlaube ist relevant. Für die von den Arbeitnehmern vom Beginn des Urlaubsjahres (Jahrestag des Eintritts des Arbeitnehmers) bis zum Bilanzstichtag noch nicht konsumierten Urlaube kann aliquot eine Rückstellung gebildet werden. Auszugehen ist vom durchschnittlichen Bezug zuzüglich Sonder und Lohnneben
Gruppenantrag stellen
Sollten Sie über mehrere Kapitalgesellschaften verfügen, kann die Herstellung einer Gruppenbesteuerung ein interessanter Ansatz sein. Insbesondere bei gleichzeitigem Vorliegen einer Gewinn-
Dr. Heimo Czepl, Czepl & Partner Steuer-
Dr. Gaisbauer-
Tel.: 07582/62043 – 0, E-
Dieser Artikel ist ein Beitrag des aktuellen BAV-
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