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Neues Rücktrittsrecht für Konsumenten (14 Tage)
Durch das neue Versicherungsrechts-
Kein Rücktrittsrecht nach neuem § 5c Abs. 1 VersVG gibt es, wenn die Vertragslaufzeit weniger als sechs Monate beträgt. Und es erlischt spätestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins und einer Belehrung über das Rücktrittsrecht.
Dieses neue Rücktrittsrecht gilt nur für Konsumenten. Nicht für Unternehmen.
Provisionsrückzahlung bei Frühstorno von Nettopolizzen
Durch das neue Versicherungsrechts-
„Die voranstehenden Bestimmungen sind auf Vereinbarungen, nach denen der Versicherungsnehmer die Provision unmittelbar dem Vermittler zu leisten hat, sinngemäß anzuwenden." Damit gelten nun die gleichen Regeln bei Frühstorno für Brutto-
Worum geht/ging es da?
Der Versicherungsmakler Blue Vest Equity Finanzmanagement GmbH vermittelte fondsgebundene Lebensversicherungen in Form sogenannter „Netto-
Da es sich hier um keinen Einzelfall handelte und der Gesetzgeber offensichtlich diese unterschiedliche (Provisions-
Der Gesetzgeber spricht von „schwerwiegenden Nachteile für die Versicherungsnehmer" und davon, dass die alte Lösung „Fehlanreize in der Beratung generiert hat". Auch sollen auf diese Weise „Wettbewerbsverzerrungen zwischen Vermittlern, die dem § 176 VersVG unterliegen und solchen Vermittlern, bei denen das nicht der Fall ist, vorgebeugt werden".
Das Urteil des BG Leopoldstadt können Sie von der Konsument.at homepage herunterladen -