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neues Rücktrittsrecht & Prov.Rückzahlung

Finanz-Versicherung Newsletter > NL 7_12 > Details zu Änderungen per 1. 7.

Neues Rücktrittsrecht für Konsumenten (14 Tage)

Durch das neue Versicherungsrechts-Änderungsgesetz wird ein allgemeines, 14 tägiges Rücktrittsrechts bei Versicherungsverträgen (§ 5c VersVG) für Konsumenten eingeführt.

Kein Rücktrittsrecht nach neuem § 5c Abs. 1 VersVG gibt es, wenn die Vertragslaufzeit weniger als sechs Monate beträgt. Und es erlischt spätestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins und einer Belehrung über das Rücktrittsrecht.

Dieses neue Rücktrittsrecht gilt nur für Konsumenten. Nicht für Unternehmen.  

Provisionsrückzahlung bei Frühstorno von Nettopolizzen

Durch das neue Versicherungsrechts-Änderungsgesetz reagierte der Gesetzgeber möglicherweise auf ein
Urteil gegen Blue Vest Equity und präzisierte den Gesetzestext: Dazu wurde der § 176 Abs. 6 VerVG um einen Satz erweitert:  
„Die voranstehenden Bestimmungen sind auf Vereinbarungen, nach denen der Versicherungsnehmer die Provision unmittelbar dem Vermittler zu leisten hat, sinngemäß anzuwenden." Damit gelten nun die
gleichen Regeln bei Frühstorno für Brutto- und Nettopolizzen.

Worum geht/ging es da?

Der Versicherungsmakler Blue Vest Equity Finanzmanagement GmbH vermittelte fondsgebundene Lebensversicherungen in Form sogenannter
„Netto-Polizzen". Dabei wird die Vermittler-Provision nicht - wie bei einer „Brutto-Polizze" - vom Versicherer an den Vermittler ausbezahlt. Sondern der Kunde zahlt sie direkt an den Vermittler.

Storniert der Kunde eine „Brutto-Polizze" frühzeitig, z.B. nach 2 Jahren, dann bekommt der Berater nur 2/5 der Gesamtprovision, weil diese laut Gesetz auf 5 Jahre aufgeteilt werden muss. Diese konsumentenfreundliche Regelung wurde vor ein paar Jahren eingeführt, galt aber nicht für „Netto-Polizzen". Dort konnte der Vermittler die gesamte Provision verlangen, egal, wann der Konsument gekündigt hat.
Im zitierten Gerichtfall war eine Provision von 10.880 Euro vereinbart worden. Diese sollte der Kunde in 60 Monatsraten zu 181 Euro zahlen, obwohl er bald nach Abschluss der Versicherung diese wieder stornierte. Blue Vest Equity klagte die volle Provision ein. Aber das Bezirksgericht Leopoldstadt wies die Klage ab, weil der Vermittler den Kunden weder über das Wesen, noch über die Konsequenzen einer „Netto-Polizze" aufgeklärt habe. Daher entfalle der Anspruch auf Provision.

Da es sich hier um keinen Einzelfall handelte und der Gesetzgeber offensichtlich diese unterschiedliche (Provisions-) Folgen bei Netto- und Brutto-Polizze nicht beabsichtigt hatte, kam es zu der Gesetzesänderung. Und damit zur g
leichen Provisions-Regelung für Netto- & Brutto-Polizzen.

Der Gesetzgeber spricht von „schwerwiegenden Nachteile für die Versicherungsnehmer" und davon, dass die alte Lösung „Fehlanreize in der Beratung generiert hat". Auch sollen auf diese Weise „Wettbewerbsverzerrungen zwischen Vermittlern, die dem § 176 VersVG unterliegen und solchen Vermittlern, bei denen das nicht der Fall ist, vorgebeugt werden".

Das Urteil des BG Leopoldstadt können Sie von der Konsument.at homepage herunterladen - hier klicken...

 
 
 
 
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