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Beendigung von Dienstverhältnissen wird 2013 teurer!
Mit dem Steuerpaket 2012 wurde eine neue Auflösungsabgabe in Höhe von € 110 zugunsten des Arbeitsmarktservices eingeführt. Diese ist bei Beendigung jedes echten oder freien Dienstverhältnisses zu zahlen, wenn
der Dienstgeber den Dienstnehmer kündigt,
der Dienstnehmer berechtigt vorzeitig austritt oder
das Dienstverhältnis einvernehmlich (ohne nachfolgende Pensionierung) aufgelöst wird.
Auch bei Beendigungen durch Fristablauf ist zu zahlen und zwar wenn das Dienstverhältnis für länger als sechs Monate vereinbart war. Bei kürzer befristeten Dienstverträgen ist keine Zahlung fällig, das soll eine überschießende Belastung der Dienstgeber verhindern.
Der Betrag von derzeit € 110 ist nicht fix, sondern soll jährlich, so wie die Höchstbemessungsgrundlage im ASVG, valorisiert werden.
Keine Auflösungsabgabe ist zu zahlen
bei Kündigung durch den Dienstnehmer,
wenn der Dienstnehmer gerechtfertigt entlassen wird,
bei Pensionsantritt des Dienstnehmers,
bei Auflösung des Dienstverhältnisses während der Probezeit oder im Rahmen eines Lehrverhältnisses bzw. Praktikums
Quelle: LBG Österreich GmbH Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung
Fotonachweis: Foto Bargeld lacht_aboutpixel.de Fotograph H.K.