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FMA Rundschreiben Geldwäsche Terrorismusbekämpfung

Finanz-Versicherung Newsletter > NL 1_12

Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung:
FMA veröffentlicht fünf aktualisierte Rundschreiben!


Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat im Dezember fünf Rundschreiben aktualisiert. Diese Informationen
sollen als Orientierungshilfe dienen, um die Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung einhalten zu können.

Dabei handelt es sich um die Rundschreiben

  • „Feststellung und Überprüfung der Identität für Kreditinstitute“,

      ... hier zu finden...

  • „Feststellung und Überprüfung der Identität für Versicherungsunternehmen“,  

      ... hier zu finden...

  • „Verdachtsmeldungen Geldwäsche“,

      ... hier zu finden...

  • „risikoorientierten Ansatz Identifikation“,

      ... hier zu finden...

  • „Übermittlung von Auftraggeberdaten“,   

      ... hier zu finden...

Zum Herunterladen der Dokumente klicken Sie auf die obigen Links.


Die FMA verweist auf die BWG-Novelle 2010 und die damit verbundenen "erhöhten Sorgfaltspflichten" bei "politisch exponierter Personen (PEP)" die nun einzuhalten sind!

WER sind PEP's?Der Begriff „politisch exponierte Person“ wird im Bankwesengesetz, konkret in § 2 Z 72 BWG bzw. § 98a Abs. 2 Z 1 VAG definiert.

Daraus ergibt sich lt. FMA, dass "eine politisch exponierte Person eine natürliche Person ist, die für einen anderen Mitgliedstaat, ein Drittland oder für eine internationale Organisation ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder bis vor mindestens einem Jahr ausgeübt hat, und ihre unmittelbaren Familienmitglieder oder ihr bekanntermaßen nahe stehenden Personen`".

Aber auch Person, "die erst im Laufe der Geschäftsbeziehung politisch exponierte Personen werden" fallen unter die erhöhten Sorgfaltspflichten.

Bildnachweis: Gerd Altmann_pixelio.de

 
 
 
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