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Leitfaden zur Verhinderung von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) hat mit der WKO einen Leitfaden zu den Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung herausgegeben.
Eine kurze Zusammenfassung finden Sie unten anbei, das Dokument zum Nachlesen finden Sie hier...(rechts oben)
Geltungsbereich?
Zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet sind u.a.
Handelsgewerbetreibende, einschließlich Versteigerer bei Bar-
Versicherungsvermittler, wenn diese Lebensversicherungen oder andere Versicherungen mit Anlagezweck vermitteln
Geldwäschemeldestelle:
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES / Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit
Josef Holaubek Platz 1, 1090 Wien, 01-
Pflichten der GewerbetreibendenDetails zu folgenden Themen finden Sie in der Broschüre ab Seite 9.
Allgemeine Sorgfaltspflichten
Vereinfachte Pflichten / Erhöhte Pflichten
Identitätsfeststellung / Meldepflichten
Schulungspflichten / interne Verfahren
Verbot Informationsweitergabe
Eigengeldwäsche
Strafbestimmungen
Nicht-
bis zu 30.000 EUR zu bestrafen ist. Siehe § 366b Abs. 1 GewO 1994, § 367b Abs. 2 GewO 1994.
Hier listet die Broschüre eine Reihe von „Auffälligkeiten“ auf. Wie z.B.
Transaktionen, die keinen offenkundigen wirtschaftlichen Zweck verfolgen; („off-
Firmenkonstruktionen, die den wirtschaftlichen Eigentümer nicht klar erkennen lassen;
Transaktionen knapp unterhalb der Identifizierungsschwelle („Smurfing“);
ungewöhnliche Bargeschäfte;
Export-
Transaktionen, bei denen Wertpapiere zu einem hohen Preis gekauft werden und mit einem erheblichen Verlust verkauft werden; dies kann ein Hinweis darauf sein, dass Werte von einer Person auf eine andere übertragen werden; Ein-
Für Versicherungsvermittler können u.a. folgende Fälle eine mögliche Auffälligkeit darstellen:
Versicherungsverträge mit Kunden, die ihren ständigen Wohnsitz nicht im Land der Geschäftsbeziehung haben und keinen plausiblen wirtschaftlichen Anknüpfungspunkt bieten
hohe Einmalerläge (insbesondere in Verbindung mit vorzeitigen Rückkäufen);
ungewöhnlich hohe kontoungebundene Transaktionen;
hohe Prämienzahlungen im Vergleich zu den sonstigen finanziellen Verhältnissen des Kunden;
geringes Interesse am Versicherungsertrag
Mögliche Auffälligkeiten hinsichtlich der Geschäftsbeziehung:
Erzeugen von Zeitdruck bei Geschäftsabschluss;
komplexe Rechtskonstruktionen
grundlose Verweigerung üblicher Auskünfte oder falsche, irreführende Angaben
aufälliges Verhalten des Kunden z.B. Änderung des Lebensstils, unerwartete und unpassende Änderung der Geschäfte;
Muster für ein Meldeformular Geldwäsche
Welche Daten angegeben werden sollen, entnehmen Sie dem Musterformular auf Seite 18.
Den Leitfaden können und sollten Sie hier ansehen oder herunterladen…
Fotonachweis: aboutpixel.de, Fotograph Rainer Sturm