Stabilitätsgesetz 2012 - B2B-Projekte Günter Wagner für Finanz- und Versicherungsbranche

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Stabilitätsgesetz 2012

Finanz-Versicherung Newsletter > NL 5_12

Änderungen im Sozialversicherungsbereich durch das Stabilitätsgesetz 2012

Einige Änderungen werden auch hier zu finanziellen Einschnitten führen, berichtet die LBG Treuhand.
Höhere Belastungen – besonders für kleine und mittlere Unternehmen:
Ab 1.1.2013 wird die monatliche Beitragsgrundlage für alle Sozialversicherungen um € 90 (zusätzlich zur jährlichen Aufwertung) erhöht. Weiters erhöht sich der Pensionsbeitragssatz der Gewerblichen Sozialversicherung (SVA) mit Jänner 2013 von derzeit 17,5% auf 18,5%. Die Pensions-Mindestbeitragsgrundlage wird bis zum Jahr 2017 auf € 654,83 eingefroren und danach bis zum Jahr 2022 sukzessive auf die ASVG-Geringfügigkeitsgrenze abgesenkt. Eine erste Reaktion auf die zahlreichen Proteste der Kleinst-Unternehmer.

Auflösungsabgabe ab 1.1.2013
Als „Waffe" gegen Kündigungen wurde eine neue Abgabe in Höhe von € 110 eingeführt. Bei Beendigung jedes echten oder freien Dienstverhältnisses ist dieser Betrag an das AMS zu zahlen, wenn der Dienstgeber kündigt, der Dienstnehmer berechtigt vorzeitig austritt oder das Dienstverhältnis einvernehmlich (ohne nachfolgende Pensionierung) aufgelöst wird. War ein Dienstverhältnis von länger als 6 Monaten vereinbart, gilt diese Regelung auch für Beendigungen durch Fristablauf.
Keine Auflösungsabgabe ist zu zahlen: U.a bei Kündigung oder Pensionsantritt durch den Dienstnehmer bzw. bei Auflösung des Dienstverhältnisses  während der Probezeit oder im Rahmen eines Lehrverhältnisses bzw. Praktikums.

Weitere Änderungen per 1. 4. und 1.5. können Sie hier nachlesen...

Dieser Artikel ist ein Beitrag des aktuellen BAV-Newsletter der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft.

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