WAG-Entwurf: Änderungen für FDLA und VB - B2B-Projekte Günter Wagner für Finanz- und Versicherungsbranche

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WAG-Entwurf: Änderungen für FDLA und VB

Finanz-Versicherung Newsletter > NL 3/11

WAG-Gesetzesentwurf bringt Änderungen für FDLA und Vermögensberater

Vorige Woche wurde der seit Jahren angekündigte Gesetzesentwurf (Änderungen im WAG, also Wertpapieraufsichtsgesetz) zur Begutachtung ausgesandt. Sie erinnern sich sicherlich. Ende 2008 schossen sich alle politischen Parteien – unter dem Eindruck der Finanzkrise – auf die Berater ein. Und hier besonders auf die FDLA, wie man die Finanzdienstleistungsagenten kurz bezeichnet. Damals wurde sogar ein Verbot oder zumindest eine ordentliche Ausbildung gefordert.

Was steht nun im Entwurf?
a) Aus dem FDLA soll ein „Wertpapiervermittler“ werden.  

> Das bisher freie Gewerbe wird abgeschafft, ein reglementiertes Gewerbe geschaffen.

> Zum Ausüben des Berufes muss eine Prüfung abgelegt werden.

> Alle 3 Jahre ist eine Fortbildung im Ausmaß von 40 Stunden nachzuweisen.

> Bestehende FDLA: Prüfung  innerhalb einer Übergangsfrist – bis Mitte 2013 - abzulegen.   Ohne Prüfung erlischt die Gewerbeberechtigung.   Für neue Wertpapiervermittler soll die Regelung ab 1. Juli gelten.       Diese Prüfung wird von der gesamten Branche überaus begrüßt. Egal, ob man mit Vertretern der Versicherungsbranche oder der Finanzdienstleister spricht:  Alle scheinen die zu erwartende Qualitätsverbesserung in der Beratung zu begrüßen

An einer Aktualisierung unseres Praxishandbuches „WAG und MiFID“ wird bereits gearbeitet.
Es muss jedoch solange gewartet werden, bis die politischen Beratungen abgeschlossen und das Gesetz endgültig beschlossen ist.
Wir gehen davon aus, dass dies bis Juni erledigt sein sollte. Danach erscheint umgehend die nächste Aktualisierung unseres Praxishandbuches.

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b) Umstritten dagegen sind die Rahmenbedingungen, unter denen der FDLA künftig tätig werden darf:

> nämlich nur für WPDLUs (Wertpapierdienstleistungsunternehmen).

> Und nur für maximal 3 WPDLUs.

> Die WPDLUs in deren Auftrag die Wertpapiervermittler tätig werden, haften immer. Auch wenn der Vermittler nicht gesagt hat,
  für wen er arbeitet. Das soll die Rechtssicherheit der Kunden erhöhen. Erhöht aber das Haftungsrisiko für die WPDLUs…

Der Umsatz eines WPDLU ist mit 730.000 Euro begrenzt. Damit würde ein Großteil der künftigen Wertpapiervermittler keine Beschäftigung mehr finden, betont KR Göltl vom Fachverband der FDL. Tausende Konsumenten verlören ihre bisherigen Berater. Es gebe keinen vernünftigen Grund, warum Wertpapiervermittler künftig nicht mehr auch für Wertpapierfirmen, die noch dazu strengeren Kontrollen unterworfen seien, tätig sein sollten. Ob es künftig mehr WPDLUs geben wird (weil nur dort die neuen Vermittler tätig werden können) oder weniger (weil die Haftung der WPDLUs riskanter wird), bleibt abzuwarten.


c) Vermögensberater müssen künftig auch eine Weiterbildung im Umfang von 40 Stunden alle 3 Jahre nachweisen.
Außerdem müssen sie eine Haftpflichtversicherung von mindestens 100.000 Euro pro Schadensfall abschließen.



 
 
 
 
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