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2 OGH-
In den letzten Wochen wurden zwei OGH-
Die OGH-
Beitragsmonat ist nicht Beitragsmonat
Kein Berufsschutz, wenn…
Worum ging es im Verfahren?
Ein Versicherter klagte die Pensionsversicherung auf Zahlung einer Invaliditätspension.Er hatte in den letzten 15 Jahren 85 Beitragsmonate erworben. Für die Frage, ob ausreichende Beitragsmonate erarbeitet wurden, war für das Gericht entscheidend, wie sich die Beitragsmonate zusammensetzten. Konkret war es so, dass der Kläger 32 Monate in der Pflichtversicherung als KFZ-
UND diese Feststellung hatte dann weitere Auswirkungen: Nämlich auf den Berufsschutz. Da während der freiwilligen Versicherung kein „versicherungspflichtiger Beruf ausgeübt“ wurde, kann der Kläger sich nicht auf den Berufsschutz (als Mechaniker) berufen, daher muss er sich „auf die ihm noch zumutbaren Tätigkeiten eines Tischmontage-
Conclusio: Bei der Frage, ob genug Beitragsmonate erworben worden sind, stellte man fest, dass die freiwilligen Versicherungsmonate nicht angerechnet werden. Jedoch beim Berufsschutz, also der Klärung der Frage, welchen Beruf man überwiegend ausgeübt hat, zählen diese Monate sehr wohl.
Der Versicherte hat also in beiden Fragen die schlechtest mögliche Variante erhalten. Die Pensionsversicherung wird sich wohl gefreut haben.
Auch in einem zweiten Verfahren kam deutlich heraus, dass Zeiten einer freiwilligen bzw. Teilversicherung nicht gezählt werden.In der ging es ebenfalls in einem Streit um Invaliditätspension um die Frage, ob 120 Beitragsmonate reichen.
Auch hier stellte sich der OGH auf die Seite der Pensionsversicherung. DENN:
Die Klägerin hatte 60 Monate in der ASVG-
Den
Dieser Text stammt aus dem aktuellen BAV-
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